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Expert guidance. Worldwide solutions.

Posting of Workers to Eu ENG

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Areas of expertise

SERVICE

Studio A&P unterstützt EU-Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz für Tätigkeiten mit einer geplanten Dauer zwischen 3 und 12 Monaten.

Studio A&P unterstützt Unternehmen nicht nur während des Antragsverfahrens, sondern begleitet die Mitarbeiter auch bei der Beantragung eines Schweizer Ausländerausweises, der Anerkennung ihrer Krankenversicherung über die A1-Bescheinigung sowie bei der Verwaltung von Doppelbesteuerungsfragen bei Einsätzen von mehr als 183 Tagen.

SERVICE

Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden und deren Tätigkeit in der Schweiz an Sonn- oder Feiertagen (ArG, Art. 18, 19, 20 und ArGV, Art. 21, 33) oder während der Nacht (ArG, Art. 16, 17 und ArGV 1, Art. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 46) erfolgt, um den Anforderungen des ausländischen Kunden und/oder den organisatorischen Abläufen des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, gerecht zu werden.

SERVICE

Studio A&P unterstützt Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich, Liechtenstein und Luxemburg, wo für bestimmte Branchen vor Beginn der Tätigkeiten eine spezielle gewerbliche Genehmigung erforderlich ist. Das Unternehmen muss eine Dienstleistungsanzeige in Österreich, eine GDL in Liechtenstein und ein Certificat Préalable in Luxemburg beantragen.

SERVICE

Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, bei der Erstellung des Dokuments über klare und transparente Arbeitsbedingungen gemäß der Richtlinie 2019/1152/EU.

SERVICE

Studio A&P unterstützt Unternehmen und selbstständige Erwerbstätige, die ins Ausland entsandt sind, bei der zeitnahen Beantwortung von Anfragen der Arbeitsaufsichtsbehörden im Rahmen von Vor-Ort-Inspektionen.