Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen in Spanien
Durch seine spezialisierte Unterstützung bietet Studio A&P die erforderliche Hilfe für Unternehmen, die auf einer Baustelle tätig sind. Die Posting-Berater stellen eine umfassende Liste aller erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung:
- Informationen zu den entsandten Arbeitnehmern und Unterlagen zu deren Arbeitsschutzschulungen,
- Arbeitsschutzplan für die Baustelle,
- Informationen und Unterlagen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation,
- Unterlagen zur Arbeitsschutzschulung eines Unternehmensleiters,
- Bestellung des Arbeitsschutzbeauftragten,
- Informationen zum Personal des Unternehmens,
- Informationen zur Baustelle in Spanien,
- Informationen zu den an den Tätigkeiten beteiligten Subunternehmern.
Baustellen in Spanien
Unternehmen, die an einer öffentlichen oder privaten Baustelle in Spanien beteiligt sind und dort Dienstleistungen erbringen, müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des Real Decreto 1627/1997, des Real Decreto 1109/2007, der Orden TIN/1071/2010 und der Ley 32/2006 einhalten.
Unterschiedliche Fristen
Nach den oben genannten Vorschriften müssen Unternehmen die REA-Registrierung, die Eröffnung des Centro de Trabajo und das Libro de Subcontratación innerhalb der folgenden Fristen erledigen:
- Die Entsendemeldung muss zusammen mit dem Antrag auf REA-Registrierung vor Beginn der Tätigkeiten abgeschlossen werden,
- Die Eröffnung des Centro de Trabajo kann erst erfolgen, nachdem die REA-Registrierung genehmigt wurde. Bei Tätigkeiten, die nicht zum Baugewerbe gehören, muss das Unternehmen die Behörden spätestens 30 Tage nach Beginn der Tätigkeiten über die Eröffnung des Centro de Trabajo informieren. Bei Tätigkeiten im Baugewerbe hingegen entspricht die Frist dem Tag des Beginns der Tätigkeiten,
- Das Libro de Subcontratación muss stets vor Beginn der Tätigkeiten der Subunternehmer des Unternehmens abgestempelt beziehungsweise amtlich bestätigt werden.
Gründe für die Einhaltung der Vorschriften über Bautätigkeiten und Subunternehmerleistungen
Gemäß Artikel 40 des Real Decreto Legislativo 5/2000 kann die Höhe der Sanktion je nach Art und Schwere des Verstoßes variieren.
Unterstützung bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien
Studio A&P kann alle Unternehmen unterstützen, die Arbeitnehmer nach Spanien an Arbeitsorte entsenden, die als Baustellen eingestuft sind und an denen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen, um vor Ort tätig sein zu dürfen.