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Selbstständige oder Freiberufler in Italien

Das Büro A&P kann Ihnen als Selbstständiger bei der Beantragung und Verwaltung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien helfen.

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Für welches Land der Service verfügbar ist:

Italien

So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien und werden selbstständig

Um in Italien ein Unternehmen zu führen, ist es erforderlich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Steuerbehörde beantragen, um direkte und indirekte Steuern abzuführen, und sich bei den Sozialversicherungsträgern anmelden, um die fälligen Beiträge zu zahlen.

Selbstständige in Italien können in das Standardbesteuerungssystem oder in ein günstiges Besteuerungssystem – z. B. die Pauschalregelung – aufgenommen werden, jedoch nur, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Je nach ausgeübter Tätigkeit muss sich der Selbstständige bei einer der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungskassen anmelden und Beiträge entrichten (INPS für Handwerker/Gewerbetreibende – INPS „separate Verwaltung“) oder unterliegt der Sozialversicherungseinrichtung der geschützten Berufsgruppe, der er angehört.

Nichtansässige Personen , die im AIRE eingetragen sind und beabsichtigen, in Italien eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wobei als Steuerwohnsitz den Ort angeben, an dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.

Pauschalregelung für Umsatzsteuerpflichtige und Selbstständige

Die Pauschalregelung in Italien stellt die natürliche Steuerregelung dar.
Alle natürlichen Personen, die Inhaber einer individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind, können einen Steuersatz von bis zu 5 % in Anspruch nehmen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Umsatzsteuerpflichtige, die die Pauschalregelung anwenden, ermitteln ihr Einkommen nach anderen Regeln als bei der regulären Regelung und wenden ermäßigte Steuer- und Beitragssätze an.

Je nach ausgeübter Tätigkeit muss sich der Selbstständige bei einer der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungskassen anmelden und Beiträge entrichten (INPS für Handwerker/Händler – INPS „Gestione separata“) oder unterliegt der Sozialversicherungseinrichtung der geschützten Berufsgruppe, der er angehört.

Nichtansässige Personen , die im AIRE eingetragen sind und beabsichtigen, in Italien eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und dabei als Steuerwohnsitz den Ort angeben, an dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.

Unsere Dienstleistungen rund um die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien

Ein erfahrenes Team aus von der italienischen Regierung zertifizierten Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern unterstützt Sie Schritt für Schritt bei folgenden Aufgaben:

  • der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Geschäftstätigkeit aus den in Italien verfügbaren Optionen;
  • der Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zur günstigsten Steuerregelung (einschließlich einer ersten Simulation der Steuererleichterungen).

Darüber hinaus können wir Folgendes anbieten:

  • Fortschrittliche IT-Systeme zur Organisation von Videokonferenzen und zur Betreuung von Kunden weltweit;
  • Zugang zu einem kundenorientierten Portal für die Erfassung, Verwaltung und Archivierung von Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsunterlagen;
  • Kostenlose Software für die administrative und buchhalterische Verwaltung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die den elektronischen Versand der Rechnungen an das gesetzlich vorgeschriebene Austauschsystem ermöglicht.
  • Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien;
  • Anmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Sozialversicherung;
  • Anmeldung bei den zuständigen Behörden (Handelskammer, INAIL usw.);
  • Erledigung aller buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen;
  • Kontinuierliche steuerliche Betreuung und Beratung während des gesamten Jahres.

Verfahren und Fristen für die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien

Unsere Wirtschaftsprüfer begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien:

Studio A&P è in grado di seguire l’apertura della tua partita iva completamente online.

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Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

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FAQ zum Service

Arletti & Partners kann Sie bei der Vertragsgestaltung unterstützen, um die Korrektheit und die Einhaltung der für eine selbstständige Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen zu gewährleisten.
In Italien unterliegen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der Einkommensteuer (Irpef), die nach Einkommensstufen mit Steuersätzen zwischen 23 % und 43 % berechnet wird. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist es möglich, vergünstigte Regelungen wie die Pauschalregelung und die Regelung für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen. Fordern Sie eine Steuersimulation an, um die auf das Einkommen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fälligen Steuern zu überprüfen.
Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann die vereinfachte Pauschalregelung in Anspruch nehmen, die eine Pauschalsteuer von 5 % und in einigen Fällen eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Neben dem steuerlichen Vorteil ergibt sich zudem eine Vereinfachung der Verwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben, was zu Kosteneinsparungen bei der Verwaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer führt. Um die Vorteile der Pauschalregelung nutzen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie das folgende Formular ausfüllen, erhalten Sie von unserer Kanzlei eine erste Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung dieser Voraussetzungen sowie die Kosten für die steuerliche Vorabprüfung und die Beantragung einer Pauschal-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörde kann Arletti & Partners Unterstützung leisten, indem die Kanzlei direkt mit den zuständigen Stellen in Kontakt tritt, um die erforderlichen Erläuterungen und Unterlagen vorzulegen.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema mit unseren Leitfäden

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