So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien und werden selbstständig
Um in Italien ein Unternehmen zu führen, ist es erforderlich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Steuerbehörde beantragen, um direkte und indirekte Steuern abzuführen, und sich bei den Sozialversicherungsträgern anmelden, um die fälligen Beiträge zu zahlen.
Selbstständige in Italien können in das Standardbesteuerungssystem oder in ein günstiges Besteuerungssystem – z. B. die Pauschalregelung – aufgenommen werden, jedoch nur, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Je nach ausgeübter Tätigkeit muss sich der Selbstständige bei einer der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungskassen anmelden und Beiträge entrichten (INPS für Handwerker/Gewerbetreibende – INPS „separate Verwaltung“) oder unterliegt der Sozialversicherungseinrichtung der geschützten Berufsgruppe, der er angehört.
Nichtansässige Personen , die im AIRE eingetragen sind und beabsichtigen, in Italien eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wobei als Steuerwohnsitz den Ort angeben, an dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.
Pauschalregelung für Umsatzsteuerpflichtige und Selbstständige
Die Pauschalregelung in Italien stellt die natürliche Steuerregelung dar.
Alle natürlichen Personen, die Inhaber einer individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind, können einen Steuersatz von bis zu 5 % in Anspruch nehmen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Umsatzsteuerpflichtige, die die Pauschalregelung anwenden, ermitteln ihr Einkommen nach anderen Regeln als bei der regulären Regelung und wenden ermäßigte Steuer- und Beitragssätze an.
Je nach ausgeübter Tätigkeit muss sich der Selbstständige bei einer der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungskassen anmelden und Beiträge entrichten (INPS für Handwerker/Händler – INPS „Gestione separata“) oder unterliegt der Sozialversicherungseinrichtung der geschützten Berufsgruppe, der er angehört.
Nichtansässige Personen , die im AIRE eingetragen sind und beabsichtigen, in Italien eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und dabei als Steuerwohnsitz den Ort angeben, an dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.
Unsere Dienstleistungen rund um die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien
Ein erfahrenes Team aus von der italienischen Regierung zertifizierten Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern unterstützt Sie Schritt für Schritt bei folgenden Aufgaben:
- der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Geschäftstätigkeit aus den in Italien verfügbaren Optionen;
- der Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zur günstigsten Steuerregelung (einschließlich einer ersten Simulation der Steuererleichterungen).
Darüber hinaus können wir Folgendes anbieten:
- Fortschrittliche IT-Systeme zur Organisation von Videokonferenzen und zur Betreuung von Kunden weltweit;
- Zugang zu einem kundenorientierten Portal für die Erfassung, Verwaltung und Archivierung von Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsunterlagen;
- Kostenlose Software für die administrative und buchhalterische Verwaltung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die den elektronischen Versand der Rechnungen an das gesetzlich vorgeschriebene Austauschsystem ermöglicht.
- Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien;
- Anmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Sozialversicherung;
- Anmeldung bei den zuständigen Behörden (Handelskammer, INAIL usw.);
- Erledigung aller buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen;
- Kontinuierliche steuerliche Betreuung und Beratung während des gesamten Jahres.
Verfahren und Fristen für die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien
Unsere Wirtschaftsprüfer begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien:
- Wenden Sie sich an unsere Experten, um ein kostenloses Angebot zur Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien
- Wenn Sie den Kostenvoranschlag annehmen, senden wir Ihnen eine Liste der Dokumente zu, die für die Eröffnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sind
- Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, eröffnen wir Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in nur 24 Stunden
- Sobald die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eröffnet ist, vereinbaren wir einen Videoanruf, um Ihnen die Verwaltung Ihrer Buchhaltung, die Erstellung und den Versand von Rechnungen usw. zu erläutern.
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