Kroatien: Einführung des Euro und Beitritt zum Schengen-Raum

Ab dem 1. Januar 2023 hat Kroatien die einheitliche europäische Währung eingeführt und sich von seiner eigenen Währung, der Kuna, verabschiedet. Gleichzeitig ist es dem Schengen-Raum beigetreten, was den Bürgern ermöglicht, sich frei zwischen den Mitgliedstaaten zu bewegen, ohne einen Reisepass mitführen zu müssen.
“Jure Sanguinis”: die Italienische Staatsbürgerschaft durch Geburt

Erfahren Sie, ob Sie gemäß den verfügbaren Fällen von Geburt oder Adoption für Jure Sanguinis und die Staatsbürgerschaft durch Geburt in Italien berechtigt sind.
Italienische Botschaftslegalisierung

Für Legalisierungen, die von Botschaften oder Konsulaten ausgestellt wurden.
Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Diese Art der Staatsbürgerschaft ermöglicht es Ihnen, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn Sie italienische Vorfahren haben (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.).
Italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Vollständiger Leitfaden zur Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft, wenn Sie mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet sind.
Gesundheitsversorgung in Italien

Einführung in die Gesundheitsversorgung in Italien. Erfahren Sie mehr über die Zugangsbedingungen, Unterschiede zur privaten Gesundheitsversorgung und mehr.
Die GMP-Zertifizierung für Gute Herstellungspraxis

Die GMP sind eine Reihe von Regeln und Anforderungen, die Unternehmen befolgen müssen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte eine angemessene Qualität aufweisen.
Die Entsendung von Nicht-EU-Arbeitnehmern, die von EU-Unternehmen eingestellt wurden

Artikel 27 Absatz 1-bis des T.U. 286/1998 regelt den Eintritt von Nicht-EU-Arbeitnehmern in Italien, die von EU-Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags entsandt werden.
Arbeitserlaubnis für Ausländer im Falle von Dienstleistungsverträgen

Diese Arbeitserlaubnis ermöglicht den Transfer von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Italien für Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags (Art. 27 Abs. 1 Buchst. I des T.U. Nr. 286/1998).