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Vereinbarung zwischen der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde und der rumänischen Arbeitsinspektion

Am 4. Mai 2022 haben Italien und Rumänien das Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch im Bereich der Arbeitsinspektion unterzeichnet.

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Bruno Giordano, Direktor der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, erklärte: „Dieses bilaterale Protokoll ermöglicht eine gegenseitige Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Arbeitsaufsicht und der entsprechenden rumänischen Institution, um in beiden Staaten die Arbeitnehmer vor jeder Form von Missbrauch, Ausbeutung und Vorteilsnahme zu schützen. Dies wird besonders nützlich sein, um gegen falsche Genossenschaften und den Missbrauch der internationalen Entsendung vorzugehen, die eine Täuschung des Sozialstaates darstellen.“

Die Ziele des Protokolls

Die Vereinbarung wurde vom italienischen Minister für Arbeit und Sozialpolitik, Andrea Orlando, und dem rumänischen Minister für Arbeit und Soziale Solidarität, Marius-Constantin Budai, unterzeichnet. Sie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontroll- und Überwachungsbehörden in den folgenden Bereichen zu verbessern:

  • Prävention und Bekämpfung von Verstößen im Bereich der grenzüberschreitenden Entsendung, nicht angemeldeter Arbeit und illegaler Arbeitsvermittlung;
  • Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, die im Gebiet des anderen Staates tätig sind, durch Sicherstellung der korrekten Anwendung der jeweiligen nationalen Gesetze und der europäischen Vorschriften.

Der Informationsaustausch zwischen den Behörden

Um illegale Arbeit, Diskriminierung und Ausbeutung zu bekämpfen, werden die italienische Nationale Arbeitsaufsicht und die rumänische Arbeitsinspektion einen Informations- und Datenaustausch über Unternehmen, die in den jeweiligen Gebieten tätig sind, durchführen, wobei besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte gelegt wird:

  • Vergütungen und Arbeitsbedingungen;
  • Unregelmäßigkeiten, die während der Inspektionen festgestellt wurden, einschließlich der verhängten Sanktionen;
  • Identifizierung von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte, die sich aus den jeweiligen nationalen Gesetzen und europäischen Vorschriften ergeben, einschließlich Fällen von nicht angemeldeter Arbeit, nicht authentischer Entsendung oder illegaler Arbeitsvermittlung von einem der beiden Staaten in das Gebiet des anderen, sowie die ergriffenen Maßnahmen;
  • Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, auch zur Prävention von Covid-19-Infektionen, im Rahmen der Zuständigkeiten des jeweiligen Aufsichtspersonals der beteiligten Staaten;
  • Arbeitsunfälle von Arbeitnehmern des einen Staates, die sich im Gebiet des anderen Staates ereignen, im Rahmen der Zuständigkeiten der an dem Memorandum beteiligten Aufsichtsbehörden.

Die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Entsendungen

Die Umsetzung der Vereinbarung, für die Italien und Rumänien einen gemeinsamen Aktionsplan ausarbeiten werden, stellt eine weitere Stärkung der Kontrollbefugnisse der italienischen und rumänischen Behörden dar. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur grenzüberschreitenden Entsendung wird daher immer riskanter: Zusammen mit den im Dekret vom 21. Oktober 2021 vorgesehenen Maßnahmen wird durch diese Bestimmungen die illegale Arbeit, die nicht authentische Entsendung und die Ausbeutung weiter erschwert. Sie bieten den Aufsichtsorganen mehr Instrumente, um die gezahlten Löhne der entsandten Arbeitnehmer und die angewandten Arbeitsbedingungen zu überprüfen.

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