Beratung mit unseren Einwanderungsspezialisten

Während des Anrufs werden Sie von einem unserer Immigration-Spezialisten unterstützt, um die Einwanderungsanforderungen in Italien und im Ausland zu navigieren. Die Beratung dient als Einführung in den gesamten Einwanderungsprozess, einschließlich Beratung zu: Je nach Ihrem spezifischen Fall werden unsere Spezialisten die wichtigsten Möglichkeiten und Anforderungen darlegen, um ein reibungsloses und gesetzeskonformes Erlebnis in Italien oder […]
Immigration – Ihre Anfrage
Integrationsabkommen Italien für Nicht-EU-Bürger

Das Integrationsabkommen stellt einen Integrationsweg für ausländische Staatsbürger in Italien dar.
Zertifikat für Wohnungsbewohnbarkeit in Italien

Eine praktische Anleitung zum Wohnraumqualifikationszertifikat, das erforderlich ist, um Anträge auf Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger zu unterstützen.
Neuigkeiten zu Einreiseflüssen, Genehmigungsumwandlungen und Einwanderungsverfahren

Das Gesetzesdekret 20/2023 hat neue Bestimmungen zur Einwanderung und zum Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger eingeführt. Diese Neuerungen sollen bis zum 10. Mai in Gesetzesform umgesetzt werden und zielen darauf ab, die illegale Einwanderung zu bekämpfen.
Die Aufenthaltsgenehmigung in Italien für Nicht-EU-Bürger

Finden Sie alle verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigung in Italien für Nicht-EU-Bürger, sowohl zum Arbeiten als auch zum Leben in Italien.
Geburtshilfezulage in Italien: Regime auf bestimmte Kategorien von Nicht-EU-Bürgern ausgeweitet

Die neuen Regeln sind in einer Mitteilung der italienischen Sozialversicherungsbehörde (INPS) enthalten und folgen den Vorgaben, die in einem Urteil des italienischen obersten Gerichtshofs festgelegt wurden.
Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden humanitären Schutz für ukrainische Staatsbürger in Italien

Wie es funktioniert: Einreichung des Antrags, Begünstigte, Dauer, Ausschlussfälle und erlaubte Aktivitäten.
Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines EU-Bürgers

Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die einen EU-Bürger begleiten oder sich ihm in Italien anschließen, können eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird beim zuständigen Ausländeramt beantragt.