Das ID06-System in Schweden erlaubt die elektonische Identifikation von entsandten Arbeitnehmern.
Arbeiten in Schweden
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Schweden wird durch lokale Vorschriften, das Gesetz 1999:678 und die Verordnung 2017:319, geregelt. Diese Vorschriften stellen die nationale Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern dar.
Ziel dieser Vorschriften ist es, die Rechte entsandter Arbeitnehmer zu stärken und Sozialdumping zu bekämpfen, das heißt, die Tendenz von Unternehmen, Unterschiede in Arbeitsbedingungen und Löhnen auszunutzen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Für weitere Informationen zu den Vorschriften lesen Sie unseren Leitfaden zu den EU-Richtlinien über die Entsendung von Arbeitnehmern.
Pflichten des entsendenden Arbeitgebers und des Dienstleistungsempfängers in Schweden
Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Schweden entsendet, und der Dienstleistungsempfänger müssen eine Reihe von Pflichten erfüllen.
Diese Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der Arbeitgeber muss die Entsendung über das Online-Portal der schwedischen Behörde melden.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine in Schweden ansässige Kontaktperson für die gesamte Dauer der Entsendung zu benennen. Diese Kontaktperson muss den Behörden die Dokumente vorlegen, die die Konformität der Baustelle bestätigen.
- Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, eine Kopie der Dokumentation aufzubewahren, die die korrekte Meldung der Entsendung belegt, welche der schwedischen Behörde gemeldet werden muss.
Der Arbeitgeber oder Dienstleistungsempfänger, der seine Pflichten nicht erfüllt, kann mit einer Geldstrafe von 20.000 SEK belegt werden.
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Pflichten können in jedem EU- oder EWR-Land weitere Anforderungen gestellt werden. In Schweden ist seit dem 1. Januar 2016 die Nutzung eines elektronischen Registers für die an einer Baustelle beteiligten Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben.
Das zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung eingeführte System ist das ID06-System.
Das ID06-System
Dieses System wurde entwickelt, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen und die Anforderungen der nationalen Vorschriften zu erfüllen. Es handelt sich um eine digitale Lösung, die in der Ausgabe einer ID06-Karte besteht. Die Karte bietet Unternehmen eine breite Palette von Werkzeugen zur Validierung der Identität der Mitarbeiter und zur Sicherstellung der Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Folgenden sind die wichtigsten Funktionen des ID06-Systems aufgeführt:
- Registrierung des auf der Baustelle beschäftigten Personals (Arbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer) in einem elektronischen Register;
- Digitalisierung und Archivierung bestimmter Dokumente der Arbeitnehmer, wie Zertifikate und Diplome;
- Erlaubnis für den Zugang der Arbeitnehmer zur Baustelle. Arbeitnehmern, die nicht über die notwendigen Unterlagen für eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung verfügen, wird der Zugang verweigert. Es ist zu beachten, dass die Gültigkeitsdauer der ID06-Karte für entsandte Arbeitnehmer in Schweden auch von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers abhängt. In jedem Fall muss für die Ausstellung der ID06-Karte für entsandte Arbeitnehmer mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit, die länger als 25 Tage in Schweden arbeiten, vorab eine besondere Einkommenssteuer (für Aufenthalte von weniger als 6 Monaten) oder eine vorläufige Steuer A (für Aufenthalte von mehr als 6 Monaten) bei der schwedischen Steuerbehörde beantragt werden.
ID06-Karte Schweden beantragen
Die ID06-Karte ermöglicht den Zugang zu Baustellen verschiedener Art in Schweden. Sie ist ausschließlich für den Karteninhaber bestimmt und ermöglicht es, die Anwesenheit des Karteninhabers auf der Baustelle zu registrieren. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Sicherheit und Identitätsschutz aus. Die Identität muss über die Erstellung eines Kontos im ID06-Portal validiert werden.
Die Schritte zur Beantragung und Validierung der ID06-Karte für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, sind:
Eröffnung einer Steuerposition in Schweden
Ausländische Unternehmen, die die ID06-Karte Schweden beantragen möchten, müssen zunächst eine Steuerposition (F-Tax) in Schweden eröffnen.
Dies ermöglicht die Erfüllung der steuerlichen Meldepflichten. Die Steuerposition muss innerhalb eines Monats nach Erstellung im ID06-Konto des Unternehmens eingetragen werden. Andernfalls verlieren die ID06-Karten der Mitarbeiter ihre Gültigkeit.
Registrierung des antragstellenden Unternehmens
Die Registrierung auf der ID06-Website kann sowohl von schwedischen als auch von ausländischen Unternehmen durchgeführt werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen für die Arbeit in Schweden erfüllen.
Die Authentifizierung des Vertreters eines schwedischen Unternehmens erfolgt über ein elektronisches Identitätsdokument (schwedisches eID).
Der Vertreter eines ausländischen Unternehmens muss jedoch das Online-Formular mit den wichtigsten Unternehmensdaten (z. B. Steuernummer und gesetzlicher Vertreter) ausfüllen. Anschließend wird er von einem ID06-Mitarbeiter kontaktiert, um das Konto zu aktivieren. Zur Überprüfung der Identität des gesetzlichen Vertreters des ausländischen Unternehmens muss dieser sich persönlich an einem Scanpunkt in Schweden oder einem anderen EU-Land zur Ausweisscannung begeben.
Antragstellung für die ID06-Karte
Der nächste Schritt ist die Bestellung der Karte selbst. Insbesondere müssen die persönlichen Daten des Karteninhabers im ID06-Portal hochgeladen werden. Gegebenenfalls müssen je nach Nationalität weitere Dokumente hochgeladen werden.
Es gibt verschiedene Optionen für die Genehmigungszeit und die Lieferung der Karte. Die Lieferkosten variieren je nach gewünschter Dringlichkeit.
Die Gültigkeitsdauer der Karte kann je nach Nationalität des Karteninhabers (EU, EWR, UK, Drittstaat oder Asylbewerber) variieren. Für entsandte Arbeitnehmer mit EU-Staatsangehörigkeit und gültiger A1-Bescheinigung hat die ID06-Karte eine Gültigkeit von 25 Tagen. Anschließend können weitere 2 Ausstellungen für denselben Gültigkeitszeitraum beantragt werden. Diese Ausstellungen können maximal 75 Tage pro Kalenderjahr betragen.
Erhalt und Aktivierung der ID06-Karte
Schließlich sendet das ID06-Portal eine Bestätigungs-E-Mail an den Karteninhaber. Dieser muss ein persönliches Konto erstellen und die Bestellung der Karte bestätigen. Die Bestätigung kann über das schwedische eID oder durch Scannen des Personalausweises des Herkunftslandes des Arbeitnehmers erfolgen.
Nach Erhalt der Karte an der angegebenen Lieferadresse erhält der Karteninhaber eine weitere E-Mail mit einem Link zum ID06-Portal, um die Karte zu aktivieren. Nach der Aktivierung kann die Karte sofort verwendet werden.