Neuer Mindestlohn in Frankreich
Während seiner allgemeinen Regierungserklärung kündigte der derzeitige französische Premierminister Michel Barnier eine außerordentliche Erhöhung des Mindestlohns (SMIC) an, zusätzlich zur üblichen jährlichen Erhöhung, die normalerweise jeden Januar umgesetzt wird.
Nach Erlass des Dekrets Nr. 2024-951 am 23. Oktober 2024 wird der SMIC ab dem 1. November 2024 um 2 % im Vergleich zur letzten Erhöhung im Januar 2024 steigen, als der Mindeststundenlohn auf 11,65 € festgelegt wurde. Folglich haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestbruttostundenlohn von 11,88 €.
Diese Anpassung bedeutet, dass das Bruttomonatsgehalt eines Arbeitnehmers, der 35 Stunden pro Woche arbeitet, mindestens 1.802,26 € betragen wird.
Folglich wird der minimale Nettomonatslohn von 1.398,70 € (Stand Januar 2024) auf 1.426,68 € (Stand November 2024) steigen. Damit haben Arbeitnehmer mit Mindestlohn Anspruch auf eine monatliche Nettoerhöhung von 27,98 €.
Die Erhöhung des Mindestlohns betrifft auch Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden.