Am 29. März 2023, gemäß Dekret Nr. 2023-185 vom 17. März 2023, kündigte die Plattform SIPSI, das französische Online-Portal für die Übermittlung der Entsendemeldung, eine Änderung der verpflichtend auszufüllenden Felder an, was zu einer Vereinfachung der betreffenden Erklärung führte.
Um Arbeitnehmer nach Frankreich grenzüberschreitend zu entsenden, ist das entsendende ausländische Unternehmen weiterhin verpflichtet, eine Vorab-Entsendungserklärung elektronisch an die französische Arbeitsaufsichtsbehörde zu übermitteln, selbst für Dienstleistungen von nur einem Tag.
Änderungen der SIPSI-Plattform
Im Folgenden sind die Informationen aufgeführt, die nicht mehr während der Ausfüllung erforderlich sind.
Abschnitt „SIPSI-Dienstleistung“
Im Abschnitt „Informationen über die Dienstleistung“ wurden die Felder zur Art der verwendeten gefährlichen Ausrüstungen oder Arbeitsprozesse, Arbeitszeiten und Ruhetage der entsandten Arbeitnehmer entfernt.
Abschnitt „SIPSI-Kosten“
Der Abschnitt „Kosten“, der Angaben zu den Reisekosten sowie Verpflegungs- und Unterkunftskosten enthielt, wurde vollständig entfernt.
Abschnitt „SIPSI-Mitarbeiter“
Schließlich ist im Abschnitt „Mitarbeiter“ das Datum der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nicht mehr erforderlich.
Abschließend informiert die Plattform SIPSI, dass die zuvor gemeldeten Informationen archiviert wurden, aber nicht mehr angezeigt oder verwendet werden.
Obwohl bestimmte Informationen nicht mehr verlangt werden, bleiben die Vorschriften und Pflichten zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich unverändert.