Am 31. Dezember 2020 endete die Übergangsfrist, während der es möglich war, weiterhin die bestehende EU-Gesetzgebung auf britische Führerscheine anzuwenden.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten jedoch die Bestimmungen für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern auch für britische Führerscheine. Es ist daher nicht mehr möglich, Anträge auf Umschreibung zu akzeptieren, mit Ausnahme von Anträgen, die bis zum 31.12.2020 eingereicht wurden.
Das Ministerium teilt außerdem mit, dass bereits Verhandlungen mit den britischen Behörden laufen, um die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen zwischen Italien und dem Vereinigten Königreich für Umschreibungszwecke wiederherzustellen.
Update: Das Abkommen zwischen Italien und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen wurde ratifiziert.