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Erhöhung des französischen Mindestlohns ab dem 1. Mai 2023

Die neue Erhöhung des französischen Mindestlohns tritt ab dem 1. Mai 2023 in Kraft.

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Neue Erhöhung des französischen Mindestlohns, die ab dem 1. Mai 2023 in Kraft tritt

Nach der automatischen Anpassung des Mindestlohns (SMIC) wird der französische Mindestlohn ab dem 1. Mai 2023 um mehr als 2 % steigen.

Dies ist auch auf den Anstieg des Preisindex um 2,19 % zwischen November, dem Referenzmonat für die Erhöhung zum 1. Januar, und März zurückzuführen, dem Monat, in dem der Mindestlohn neu bewertet wurde.

Der monatliche Mindestlohn für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden wird auf 1.747,00 € festgesetzt und wie folgt aufgeteilt:

  • Ein Nettomonatslohn von 1.383,00 €, resultierend aus einem
  • Netto-Stundenlohn von 9,12 € (11,52 € brutto).

Es sei daran erinnert, dass der SMIC aufgrund der Inflation jedes Jahr im Januar steigt. Die letzte Erhöhung des französischen Mindestlohns erfolgte im Januar 2023.

Diese Erhöhung gilt auch für Arbeitnehmer, die zwar weiterhin bei ihrem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, jedoch vorübergehend nach Frankreich entsandt werden, um Dienstleistungen zu erbringen, und während der gesamten Entsendung Anspruch auf mindestens das Gehalt haben, das im französischen Arbeitsgesetzbuch oder in den für die betreffende Berufsgruppe geltenden Tarifverträgen festgelegt ist.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren ausführlichen Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich.

AKTUALISIERUNG 2024: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der SMIC auf 11,65 €.

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Rechtsgrundlagen

Dekret vom 26. April 2023

Quelle

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