Die japanischen und italienischen Regierungen haben ein neues „Work-Vacation-Visum“ vereinbart, um ihren Bürgern eine einfachere Einreise zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu fördern und ihren Bürgern – insbesondere den jüngeren – mehr Möglichkeiten zu bieten, im Hinblick auf die gegenseitige Wertschätzung der allgemeinen Lebensweise und Kultur beider Länder.
Wie funktioniert das japanische Visum für italienische Staatsbürger?
Die japanische Regierung wird italienischen Staatsbürgern, die ein Work-Vacation-Visum besitzen, erlauben, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Einreisedatum in Japan zu bleiben und am Work-Vacation-Programm teilzunehmen. Sie dürfen dabei eine berufliche Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis ausüben.
Diese Tätigkeit wird als ergänzende Aktivität zu ihrem Urlaub betrachtet, um ihre Reisekosten gemäß den in Japan geltenden Vorschriften zu unterstützen.
Wie funktioniert das italienische Visum für japanische Staatsbürger?
Die italienische Regierung wird auch japanischen Staatsbürgern, die ein Work-Vacation-Visum besitzen, erlauben, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Einreisedatum in Italien zu bleiben und am Work-Vacation-Programm teilzunehmen.
Japanische Staatsbürger dürfen berufliche Tätigkeiten für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten ohne Arbeitserlaubnis ausüben, auch bei einem anderen Arbeitgeber.
Ähnlich wie die japanische Regierung dies festgelegt hat, wird die Arbeit als ergänzende Tätigkeit zum Urlaub betrachtet, um ihre Reisekosten gemäß den in Italien geltenden Vorschriften zu unterstützen.
Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der ausgestellten Visa?
Ja. Italien und Japan werden jährlich die maximale Anzahl der Work-Vacation-Visa festlegen, die an die Bürger jedes Landes ausgegeben werden.
Wer kann sich für das spezielle Work-Vacation-Visum bewerben?
Um sich für das Work-Vacation-Visum zu qualifizieren, müssen sowohl japanische als auch italienische Staatsbürger die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Hauptziel der Reise ins Gastland muss der Urlaub sein;
- Bei der Antragstellung müssen sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein;
- Sie dürfen keine Angehörigen mit sich führen, mit Ausnahme von Personen, die im Besitz eines Work-Vacation-Visums oder eines anderen vom Gastland ausgestellten Visums sind;
- Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen, der mindestens 3 Monate länger gültig ist als der beabsichtigte Aufenthalt und ein Rückflugticket oder ausreichende Mittel zur Beschaffung eines solchen haben;
- Ausreichende finanzielle Mittel, um sich im Gastland gemäß den nationalen Vorschriften zu unterhalten;
- Sie müssen beabsichtigen, das Gastland am Ende ihres Aufenthalts zu verlassen, ohne ihren Aufenthaltsstatus während des Aufenthalts zu ändern;
- Sie dürfen zuvor kein Work-Vacation-Visum von diesem Land erhalten haben;
- Sie müssen alle gesundheitlichen Anforderungen des Gastlandes erfüllen;
- Sie müssen ausreichende Krankenversicherung besitzen;
- Sie dürfen keine Vorstrafen haben;
Eine weitere Voraussetzung ist die Absicht, während ihres Aufenthalts die Gesetze und Vorschriften des Gastlandes zu befolgen.
Wo kann man das Visum beantragen?
Das spezielle Work-Vacation-Visum kann beantragt werden, indem ein Antrag für ein Work-Vacation-Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Gastlandes im Herkunftsland gestellt wird.
Antragsteller müssen möglicherweise ein Interview mit Vertretern der Botschaft oder des Konsulats führen, um ihre Berechtigung zu bestimmen.