A&P-Unterstützungsverfahren für das ICT-Visum
Sie können unserem Team eine kostenlose Anfrage senden, um uns Ihren Fall zu schildern und ein individuelles Angebot zu erhalten.
A&P-Unterstützungsverfahren für das ICT-Visum:
- Sie senden uns Ihre Anfrage – wir bieten Ihnen ein Beratungsgespräch per Videocall an
- Sie erhalten die Liste der erforderlichen Unterlagen und können uns Ihre Dokumente übermitteln
- Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn als Bevollmächtigte in Ihrem Namen ein
- Wir halten während des gesamten Verfahrens Kontakt mit den Behörden und informieren Sie laufend über den Stand
- Wir unterstützen den Arbeitnehmer bei der Visumbeantragung bei der italienischen Auslandsvertretung
- Nach der Ankunft des Arbeitnehmers in Italien erledigen wir die einwanderungsrechtlichen Formalitäten
Wer das ICT-Visum beantragen kann
Während des Beratungsgesprächs per Videocall prüfen unsere Experten, ob die Voraussetzungen für ein ICT-Visum erfüllt sind.
Allgemeine Voraussetzungen
- Zwischen dem aufnehmenden italienischen Unternehmen und dem entsendenden ausländischen Unternehmen muss eine nachgewiesene Verbindung bestehen
- Die Tätigkeit in Italien muss unter Einhaltung der örtlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften erfolgen
- Die zu entsendenden Arbeitnehmer müssen in die Kategorie der Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees fallen
- Die Arbeitnehmer müssen vor der Entsendung nach Italien für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten bzw. 3 aufeinanderfolgenden Monaten in derselben Branche beschäftigt gewesen sein
- Die Arbeitnehmer müssen über eine geeignete Unterkunft in Italien verfügen
Bearbeitungszeiten für das ICT-Visum
Die Fristen für den Erhalt des Visums und der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis für konzerninterne Entsendungen ergeben sich aus dem italienischen Einwanderungsrecht und der gängigen Praxis der zuständigen Behörden.
Ablauf der Erteilung des ICT-Visums
- Phase 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN (20–30 Tage)
- Phase 2: EINREICHUNG DES ANTRAGS (1–2 Tage)
- Phase 3: ERTEILUNG DES NULLA OSTA (45–60 Tage)
- Phase 4: ERTEILUNG DES VISUMS (15 Tage)
- Phase 5: BEANTRAGUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS (8 Tage)
Warum Sie sich auf die Kanzlei A&P verlassen können
Die Kanzlei folgt bewährten Abläufen und internen Richtlinien hinsichtlich der Fristen und der Art der Leistungserbringung beim Erhalt des Visums für konzerninterne Entsendungen.
Leistungserbringung durch A&P
- Wir streben eine erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang jeder Anfrage an
- Wir unterstützen Unternehmen mit Sitz in ganz Italien
- Sie können uns Ihre Unterlagen bequem aus der Ferne über die A&P-Verwaltungsplattform hochladen
- Unsere Einwanderungsexperten betreuen Sie gerne auf Englisch
Darüber hinaus bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung, die alle Aspekte der konzerninternen Entsendung unter Berücksichtigung der italienischen und der ausländischen Rechtsordnung abdeckt.