Erhöhung des nationalen Mindestlohns
- Im Falle eines Einzelunternehmens: Arbeitnehmer, die in einem familiären Verhältnis zum Arbeitgeber stehen;
- Handwerkslehrlinge nach dem Industrial Training Act von 1967 oder dem Labour of Services Act von 1987.
Das irische Department of Enterprise, Trade and Employment hat erklärt, dass ab dem 1. Januar 2025 der nationale Mindestlohn in Irland für Arbeitnehmer ab 20 Jahren von 12,70 €/Stunde auf 13,50 €/Stunde erhöht wird.
Die vorherige Erhöhung vom 1. Januar 2024 hatte den Mindestlohn bereits von 11,30 € auf 12,70 €/Stunde angehoben.
Die folgenden Arbeitnehmerkategorien bleiben von der Anwendung des nationalen Mindestlohns ausgeschlossen:
Wir erinnern daran, dass die Mindestlohnregelungen auch für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Irland gelten.
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Studio A&P unterstützt Unternehmen und Selbstständige, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, sowohl bei der SIPSI-Entsendemeldung als auch bei der Beantragung der BTP-Karte.
Unsere Berater begleiten den Kunden während des gesamten Verfahrens bis zum Erhalt der erforderlichen Dokumente.
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Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich entsenden, durch eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS), um die Genehmigung der Entsendung zu erhalten.