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Slowakei: Erneute Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2027

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Inhaltsverzeichnis

Ab Januar 2027 wird der monatliche Mindestlohn in der Slowakei auf 972€ festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 57€ gegenüber dem derzeit geltenden Mindestlohn.

Arbeitgeber und Gewerkschaften konnten bei der August-Sitzung des dreigliedrigen Sozialen Dialograts des Landes keine Einigung erzielen.

Infolgedessen wurde der im slowakischen Recht vorgesehene automatische Mechanismus ausgelöst: Können sich die Sozialpartner nicht auf einen neuen Betrag einigen, wird der gesetzliche Mindestlohn automatisch auf 60% des durchschnittlichen nominalen Monatslohns festgesetzt, der zwei Jahre zuvor verzeichnet wurde.

Da sich der durchschnittliche nominale Monatslohn im Jahr 2025 auf 1.620€ belief, wird der Mindestlohn für 2027 automatisch auf 972€, bzw. 5,58€ pro Stunde, angehoben. Im Vergleich zum derzeit geltenden Mindestlohn von 915€ entspricht dies einer Erhöhung von rund 6,2%.

Darüber hinaus sieht die Slowakei sechs gesetzliche Mindestlohnstufen vor, die sich nach dem Grad der Komplexität und Verantwortung der jeweiligen Tätigkeit richten. Ab 2027 wird der monatliche Mindestlohn von 972€ für die niedrigste Stufe bis zu 1.552€ für die höchste Stufe reichen.

Sozioökonomische Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns

Nach Angaben des Ministers für Arbeit, Soziales und Familie, Erik Tomáš, erhalten derzeit rund 120.000 Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn auf der Grundstufe. Werden alle sechs Mindestlohnstufen berücksichtigt, betrifft das System im Jahr 2026 rund 180.000 Arbeitnehmer.

Darüber hinaus ist der Mindestlohn mit den Zuschlägen für Nacht- und Wochenendarbeit verknüpft. Wie Minister Tomáš erklärte, wird eine Erhöhung des Mindestlohns automatisch zu höheren Zuschlägen für Arbeitszeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit führen. Konkret wird der gesetzliche Mindestzuschlag auf 2,79€ pro Stunde für Samstagsarbeit, auf 5,58€ für Sonntagsarbeit und auf 2,23€ für Nachtarbeit ohne Gefährdung steigen.

Auch in den kommenden Jahren dürfte sich der Aufwärtstrend fortsetzen. Nach aktuellen Schätzungen könnte der Mindestlohn im Jahr 2028 auf 1.016€ steigen und damit erstmals die Schwelle von 1.000€ überschreiten.

Rechtsgrundlagen

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