Die zweite jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in den Niederlanden tritt am 1. Juli 2026 im Rahmen des niederländischen Systems zur regelmäßigen Überprüfung des Mindestlohns in Kraft.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein gesetzlicher Stundenmindestlohn, der jeweils zum 1. Januar und 1. Juli gemäß dem gesetzlich festgelegten Anpassungsmechanismus überprüft wird.
Neue Stundenlöhne
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 21 Jahren von €14,71 auf €14,99 € brutto pro Stunde.
Diese zweite jährliche Erhöhung führt im Vergleich zum ersten Halbjahr 2026 zu einem durchschnittlichen Anstieg der Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die den gesetzlichen Mindestlohn beziehen, um 1,23%.
Teilzeitbeschäftigte werden voraussichtlich von den höchsten prozentualen Lohnsteigerungen profitieren, mit geschätzten Erhöhungen von bis zu 1,86%. Im Einzelnen:
- Beschäftigte mit einer 20-Stunden-Woche erhalten voraussichtlich eine Erhöhung von etwa €23,27 netto pro Monat.
- Beschäftigte mit einer 36-Stunden-Woche erhalten voraussichtlich eine Erhöhung von etwa €28,59 netto pro Monat.
- Beschäftigte mit einer 38-Stunden-Woche erhalten voraussichtlich eine Erhöhung von etwa €31,12 netto pro Monat.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 15 bis 20 Jahren gilt weiterhin der gesetzliche Jugendmindestlohn. Dieser sieht altersabhängige Mindestlohnsätze vor, die mit zunehmendem Alter schrittweise ansteigen.
Die neuen gesetzlichen Stundenlöhne des Jugendmindestlohns, gültig ab dem 1. Juli 2026, sind nachstehend aufgeführt.
| Alter | Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde |
| 20 | € 11,99 |
| 19 | € 8,99 |
| 18 | € 7,50 |
| 17 | € 5,92 |
| 16 | € 5,17 |
| 15 | € 4,50 |