Techniker-Visum
Die Ausführung technischer Tätigkeiten vor Ort könnte den Besitz eines speziellen Visums begründen. Je nach Zielland könnte das oben genannte Visum ein Geschäfts-, Techniker- oder sogar ein Arbeitsvisum sein. Es ist insbesondere für kurzfristige Aufenthalte gedacht im Rahmen einer Installations- oder Wartungsarbeit ,deren Ausführung im Kaufvertrag zwischen dem Produzenten aus dem Herkunftsland und dem lokalen Käufer mit enthalten ist.
Worum geht es bei einem speziellen Visum?
Ein spezielles Visum könnte dann erforderlich Werden, wenn Installations- oder Wartungsarbeiten an einer Maschine in einem ausländischen Markt durch den Produzenten bzw. den Verkäufer der Maschine selbst durchgeführt Werden müssen.
Die Visumsart könnte sich je nach Zielland ändern.
Z.B: USA, Brasilien, Saudi Arabien haben selbst speziellen Visa bestimmt (B1 After Sales für die USA, Vitem V für Brasilien, Work Assistance für Saudi Arabien).
Einige Länder erlauben die Durchführung technischer Unterstützung unter einem Geschäftsvisum (z.B. Mexico, Indien, Italien)
Andere wiederum erfordern den Besitz eines Arbeitsvisums im Rahmen der Durchführung von Installations- und Wartungsarbeiten. (z.B. China).
Zugelassene Tätigkeiten
Ein Techniker Visum dient als rechtliche Grundlage zur Ausführung von Installations-, Wartungs- und Aufrüstungsarbeiten an industriellen oder elektronischen Anlagen.
Nichteinhaltung der Vorschriften
Sollte der Mitarbeitende kein entsprechendes Visum besitzen zur rechtskonformen Ausführung der oben genannten technischen Tätigkeiten, drohen sowohl dem Unternehmen als auch dem Mitarbeitenden selbst Sanktionen.
In einigen Fällen könnte der Mitarbeiter inhaftiert oder aus dem Land verbannt Werden.
Arbeitsvisum
Die Ausführung einer Arbeitstätigkeit im Ausland kann den Besitz eines speziellen Visums erfordern.
Das benötigte Visum darf erst nach einer offiziellen Gehnehmigung ausgestellt Werden. Beispielsweise durch eine vom Arbeitsministeirum des Ziellandes ausgestellte Erlaubnis. Je nach Zielland könnte außerdem erforderlich sein, erst direkt nach der Ankunft eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Worum geht es bei einem Arbeitsvisum?
Ein Arbeitsvisum muss immer dann im Voraus beantragt werden, wenn der Antragsteller beabsichtigt, im Ausland eine vergütete Arbeitstätigkeit auszuführen.
Es ist mit anderen Worten die Erlaubnis des lokalen Arbeitsministeriums, eine Arbeitsleistung innerhalb des Landes zu erbringen.
Üblicherweise stellt entweder das Unternehmen des Ziellandes (einladendes Unternehmen) oder dessen Anwalt den Antrag auf das benötigte Visum bei den entsprechenden Behörden.
Die lokalen Behörden des Ziellandes, wo der Antrag eingegangen ist, stellen dann eine Vorausgenehmigung aus. Letztere erlaubt es dem eingeladenen Unternehmen (im Herkunftsland), die Botschaft des Ziellandes in dem eigenen Land (Herkunftsland) aufzusuchen, sodass ein zusätzlicher Antrag auf das spezielle Visum vor Ort gestellt werden kann.
Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Visumsausstellung darf das Unternehmen im Zielland einreisen und die weiteren nötigen Schritte unternehmen zur Ausführung der geplanten Arbeitstätigkeit.
Erlaubte Tätigkeiten
Ein Arbeitsvisum erlaubt, eine vergütete Arbeitsleistung in einem ausländischen Land zu erbringen.
Diese Arbeitsleistung kann entweder mit Rechtswirkung eines lokalen Vertrags erbracht werden oder im Rahmen einer Personalentsendung je nach festgelegten Vereinbarungen zwischen dem lokalen und ausländischen Unternehmen.
Jedenfalls bedarf es eines Arbeitsvisums, damit eine Leistungsvergütung in dem Land stattfinden kann.
Nichteinhaltung der Vorschriften
Sollten die Mitarbeitenden, für die ein Visum erforderlich ist, trotzdem ohne arbeiten und dabei erwischt Werden, drohen dem Unternehmen und dem Mitarbeitenden selbst sowohl administrative als auch strafrechtliche Maßnahmen. Diese unterscheiden sich selbstverständlich je nachdem, in welchem Land man sich befindet.
In einigen Fällen drohen ausschließlich Geldsanktionen. In anderen könnte eine sofortige Abschiebung aus dem Land angeordnet Werden. In den schlimmsten Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Geschäftsvisum
Ein Geschäftsvisum ist für alle kurzfristigen Aufenthalte gedacht, die im direkten Zusammenhang mit der Hauptarbeitstätigkeit des Antragstellers stehen.
Je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers könnte es eines Visums bedürfen oder eines einfachen in den Pass eingetragenen Stempels. Ein Geschäftsvisum lässt die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht zu.
Worum geht es dabei?
Ein Geschäftsvisum erfordert den Besitz eines gültigen Passes mit entweder einem eingetragenen Stempel oder einem auf eine Passseite angebrachten Aufkleber. Die Anforderungen ändern sich auf Grundlage der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.
Der Aufkleber wird in der Regel durch das Konsulat bzw. die Botschaft des Landes angebracht, wo der Antrag gestellt wurde.
Der Stempel wird im Gegenteil durch die Behörden des Ziellandes (z.B. durch die Polizeibeamten) erst an der Grenze vor der offiziellen Einreise in den Pass eingetragen.
Inhabern eines Geschäftsvisums ist es normalerweise erlaubt, nur gewisse berufliche Tätigkeiten auszuüben. Unter anderem:
- an Meetings oder Seminaren teilzunehmen;
- sich mit Kunden oder Lieferanten treffen;
- lokale Märkte erforschen;
Im Allgemeinen ist die vergütete Ausübung einer Arbeitstätigkeit nicht erlaubt.
Nichteinhaltung der Vorschriften
Sollte man versuchen, ohne das benötigte Visum im Land einzureisen, könnte einem die Einreise an der Grenze verweigert werden.
Es besteht außerdem das Risiko, dass man aus dem Land auf eigenen Kosten abgeschoben wird. Letzendlich geht man auch das Risiko einer Geld-, Freiheitsstrafe oder eines Einreiseverbotes ein.
Familienvisum
Das Familienvisum richtet sich an die Familienmitglieder des Antragstellers. Auf Grundlage seiner Staatsangehörigkeit könnte es sich um ein eigenes Visum handeln oder einen simplen Stempel im Pass. Das Familienvisum könnte die Ausübung von Arbeitstätigkeiten erlauben.
Worum geht es
Anhand der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzstaates des Familienmitglieds könnte ein Visum zur Einreise unvermeidbar sein.
Das Visum ist entweder ein Aufkleber oder ein in den eigenen Pass eingetragener Stempel. Der Aufkleber wird in der Regel durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes ausgestellt. Auf der anderen Seite wird der Stempel erst an der Grenze bei der Einrese durch die zuständigen Behörde (z.B. durch Polizeibeamten) des Ziellandes in den Pass eingetragen.
In einigen Fällen unterliegt das Austellungsverfahren des Visums einer Vorgenehmigung der Einwanderungsbehörde des Ziellandes. Außerdem könnte die Notwendigkeit entstehen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen.
Erlaubte Tätigkeiten
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines inkraftgetretenen Familienvisums dürfen Arbeitstätigkeiten ausüben. Diese dürfen sowohl unter einem Arbeitnehmerverhältnis als auch selbstständig nachgegangen werden.
Zudem sind den Familienmitgliedern mit einer Aufenthaltserlaubnis dieselben Rechte wie dem Hauptinhaber des Visums (Ursprünglicher Antragsteller) gewährt.
Nichteinhaltung
Sollte man versuchen, ohne das erforderliche Visum in ein Land einzureisen, könnte die Einreise verweigert und eine sofortige Abschiebung auf eigenen Kosten angeordnet werden. Außerdem bestünde das Risiko der Zahlung hoher Sanktionen, der Inhaftierung oder sogar eines endgültigen Einreiseverbotes.
Wie Studio A&P Ihnen helfen kann
Studio A&P unterstützt Sie durch das gesamete Antragsverfahren hindurch. Als erster Schritt muss die gesamte für die Antragstellung relevante Dokumentation gesammelt werden.
Das könnte von 2 bis zu 4 Wochen dauern, je nachdem, ob die Dokumentation einer offiziellen Übersetzung und/oder Legalisierung bedarf oder nicht.
Wie lange dauert die Antragstellung?
Die Zeitdauer für die Gehnehmigung und Freigabe eines Visumsantrags hängt von der Visumsart und dem Zielland selbst ab.
Es könnte nur ein paar Wochen, 2/3 Monate oder im Falle eines Familiennachzugsvisums bis zu 6 Monate dauern.