Mit einer im Dezember veröffentlichten Erklärung zu Änderungen hat die britische Regierung die Regeln für Besuchervisa ab dem 31. Januar 2024 geändert.
Die Änderung zielt darauf ab, die Liste der erlaubten Aktivitäten für Besucher zu erweitern, sodass diese eine größere Bandbreite an geschäftlichen Tätigkeiten im Vereinigten Königreich ausüben können, ohne vor ihrer Reise ein Arbeitsvisum beantragen zu müssen. Konkret betreffen die Änderungen die im Rahmen von unternehmensinternen Transfers, Remote-Arbeit und zulässigen bezahlten Engagements erlaubten Aktivitäten.
Die neuen Regeln für Geschäftsbesucher
Erstens erlauben die neuen Regeln Angestellten eines im Ausland ansässigen Unternehmens, direkt mit Kunden zu arbeiten.
Im Detail dürfen sie:
- Beratung und Konsultation;
- Fehlerbehebung;
- Schulungen anbieten und
- Fähigkeiten und Wissen direkt mit Kunden teilen,
unter der Voraussetzung, dass:
- Die Tätigkeit im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers erfolgt und alle kundenbezogenen Aktivitäten nur eine Nebentätigkeit zur Anstellung im Ausland darstellen; und
- Diese Tätigkeiten für die Durchführung eines Projekts oder einer Dienstleistung der britischen Niederlassung des Arbeitgebers des Besuchers erforderlich sind und nicht Teil eines Projekts oder einer Dienstleistung sind, die direkt an den britischen Kunden durch den ausländischen Arbeitgeber des Besuchers erbracht werden.
Fallen die Tätigkeiten nicht in die beschriebenen Kategorien oder erfordert der Aufenthalt des Angestellten in der britischen Niederlassung eine längere Dauer als durch die Besuchervorschriften erlaubt, könnte ein Visum für einen unternehmensinternen Transfer erforderlich sein.
Klarstellungen zum UK-Besuchervisum
Zweitens stellen die neuen Regeln klar, dass Remote-Arbeit mit einem Besuchervisum möglich ist. Konkret betont Abschnitt PA.4, dass Besucher Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung im Ausland remote aus dem Vereinigten Königreich ausführen dürfen, sofern dies nicht der Hauptzweck ihres Besuchs ist.
Schließlich verdeutlichen die neuen Regeln, dass Besucher erlaubte bezahlte Tätigkeiten ausüben können, ohne ein spezielles Visum beantragen zu müssen. Dies gilt unter bestimmten Bedingungen hinsichtlich der Art der Tätigkeiten und der Organisation dieser Tätigkeiten.