Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines EU-Bürgers

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Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die einen EU-Bürger begleiten oder sich ihm in Italien anschließen, können eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird beim zuständigen Ausländeramt beantragt.