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Italienische Arbeitserlaubnisse für ehemalige Studierende

Ausländische Staatsangehörige mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken können nach ihrem Abschluss eine Arbeitserlaubnis beantragen.

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Unter bestimmten Bedingungen können ausländische Staatsangehörige mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken diese nach Abschluss ihres Kurses in eine Arbeitserlaubnis umwandeln.

Die italienische Arbeitserlaubnis: Antragsvoraussetzungen

Ehemalige Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken können eine Arbeitserlaubnis beantragen, indem sie Unterlagen zu einem der folgenden Nachweise einreichen:

  • einem Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer, oder
  • einer selbständigen Erwerbstätigkeit und den finanziellen Mitteln zu deren Unterstützung.

Falls Antragsteller eines dieser Dokumente nicht vorlegen können, dürfen sie eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen und sich innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums, einer Promotion oder eines italienischen Masterstudiengangs der ersten oder zweiten Ebene in die Liste der Arbeitssuchenden eintragen.

Antragsbedingungen

Die ehemaligen Studierenden müssen die Arbeitserlaubnis vor Ablauf der Studienaufenthaltserlaubnis und im Rahmen der jährlichen Kontingente beantragen. Eine Ausnahme von diesem Kontingent gilt für:

  • Studierende, die in Italien ihren Wohnsitz haben und volljährig geworden sind;
  • Studierende, die nach dem Abschluss der Studiengänge in Italien einen italienischen Bachelor- oder Masterabschluss erworben haben.

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