Die H&S-Anforderungen gelten für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung Arbeitnehmer ins Ausland entsenden.
In diesem Zusammenhang haben entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf dieselben Standards wie dänische Arbeitnehmer. Diese Standards sind im Arbeitsumweltgesetz Nr. 2062 vom 16. November 2021 festgelegt.
Zusammenfassung der Hauptverpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark
Gemäß den EU-Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EU, die die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der Union regeln, sind Unternehmen, die ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Dänemark (sowie in andere EU/EWR-Länder und die Schweiz) entsenden, verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie etwa:
- Einreichung der Entsendemeldung;
- Benennung eines örtlichen Ansprechpartners;
- Benennung einer ortsansässigen Kontaktperson;
- A1-Bescheinigung.
Jedoch kann jedes EU-Mitgliedsland zusätzliche Anforderungen gemäß seiner nationalen Gesetzgebung festlegen. Dänemark hat spezifische Verpflichtungen im Konsolidierungsgesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern eingeführt.
Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Dänemark für ausländische Unternehmen
Die H&S-Anforderungen für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, hängen von der Anzahl der Beschäftigten ab. Die Berechnung basiert auf der Gesamtzahl der Mitarbeiter, die Dienstleistungen am Arbeitsplatz in Dänemark erbringen. Führungskräfte, Manager und Arbeitsaufseher sind in dieser Berechnung ausgeschlossen.
Die wichtigsten Anforderungen für ausländische Unternehmen im Gesundheits- und Sicherheitskontext:
- Unternehmen mit weniger als 5 entsandten Arbeitnehmern: Arbeitgeber müssen
- einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten und Risikobewertungen durchführen;
- den betroffenen Mitarbeitern die notwendigen Informationen und Schulungen zur Verfügung stellen, um potenzielle Risiken und Verletzungen zu minimieren.
Zudem soll die H&S-Zusammenarbeit durch direkten Dialog zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Aufsehern erfolgen.
- Unternehmen mit 5 oder mehr entsandten Arbeitnehmern und einer Arbeitsdauer von mehr als 14 Tagen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeits- und Sicherheitsorganisation zu etablieren.
- Unternehmen mit mehr als 35 entsandten Arbeitnehmern und einer Arbeitsdauer von mehr als 4 Wochen: In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine oder mehrere Arbeits- und Sicherheitsgruppen sowie einen Arbeits- und Sicherheitsausschuss einrichten.
Arbeits- und Sicherheitsorganisation und -ausschuss: Was sind sie und wie funktionieren sie?
Arbeits- und Sicherheitsorganisation
Eine Arbeits- und Sicherheitsorganisation ist eine interne Organisation, die vom Arbeitgeber eingerichtet werden muss, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer an einen vorübergehenden Arbeitsplatz in Dänemark für mehr als 14 Tage entsandt werden.
Zweck der Organisation ist es, die täglichen und allgemeinen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu überwachen. Außerdem soll sie eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sicherstellen.
Der Vorsitzende der Organisation muss entweder der Arbeitgeber oder ein am Arbeitsplatz anwesender Aufseher sein. Die Organisation muss einen gewählten Sicherheitsbeauftragten und die Arbeitsaufseher umfassen.
Der gewählte Sicherheitsbeauftragte:
- muss aus den Reihen der Arbeitnehmer gewählt werden;
- wird von den Arbeitnehmern gewählt;
- muss die Arbeitnehmer tatsächlich vertreten;
- steht in regelmäßigem Kontakt mit den Arbeitnehmern.
Der Vorsitzende der Organisation ist in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und dem gewählten Vertreter für die Festlegung der notwendigen Mitgliederzahl verantwortlich.
Arbeits- und Sicherheitsausschuss
Wenn mehr als 35 entsandte Arbeitnehmer in Dänemark arbeiten und die Arbeitsdauer mehr als 4 Wochen beträgt, ist die Einrichtung einer zweistufigen Arbeits- und Sicherheitsorganisation erforderlich:
Erste Ebene: Arbeits- und Sicherheitsgruppen
Gruppen sind für die tägliche Arbeitssicherheit verantwortlich. Sie bestehen aus dem Sicherheitsbeauftragten und den Arbeitsaufsehern. Mitglieder sorgen für:
- ein sicheres Arbeitsumfeld;
- Optimierung der Risikoprävention;
- kontinuierlichen Dialog zwischen den beteiligten Parteien zu Arbeitsprozessen und möglichen Problemen.
Zweite Ebene: Arbeits- und Sicherheitsausschuss
Der Ausschuss ist für die Planung, Verwaltung und Koordinierung der Kooperationsaktivitäten zwischen den Parteien verantwortlich. Er setzt sich aus Arbeitsaufsehern und gewählten Vertretern aus einer oder mehreren Arbeits- und Sicherheitsgruppen zusammen.
OSH-Schulungskurs
Das Arbeitsumweltgesetz schreibt außerdem vor, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass sowohl der gewählte Vertreter als auch die Arbeitsaufseher an einem mindestens 3-tägigen Schulungskurs namens „Dänischer Arbeits- und Gesundheitsschutzkurs“ (OSH) teilnehmen.
Während des OSH-Kurses sollen die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erwerben. Außerdem sollen sie grundlegende Fähigkeiten erlernen, um eine systematische Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Der Kurs muss spätestens drei Monate nach der Ernennung der Vertreter abgeschlossen sein. Wurden ähnliche H&S-Kurse bereits im Herkunftsland oder einem anderen EU-Land besucht, müssen entsprechende Nachweise der dänischen Arbeitsschutzbehörde (Arbejdstilsynet) vorgelegt werden. Die Behörde entscheidet dann, ob die besuchten Kurse ausreichend sind oder zusätzliche Kurse in Dänemark erforderlich sind.
Nach Abschluss des Kurses müssen die Teilnehmer alle Arbeitnehmer vor Ort über die einzuhaltenden Maßnahmen gemäß der dänischen Gesetzgebung informieren.
Inspektionen und Kontrollen für ausländische Unternehmen
Die dänische Arbeitsschutzbehörde ist für die Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften am Arbeitsplatz verantwortlich. Außerdem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um arbeitsbedingte Probleme und Verletzungen zu minimieren.
Im speziellen Fall der Entsendung führt die Behörde Inspektionen bei ausländischen Unternehmen durch, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen. Sie prüft, ob die H&S-Standards eingehalten werden und ob die Meldungen korrekt im Register der ausländischen Dienstleister (RUT) eingetragen sind.
Bei Verstößen gegen die H&S-Vorschriften kann die Behörde eine Mitteilung erteilen. In schwerwiegenderen Fällen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Das betroffene Unternehmen muss der Behörde alle Maßnahmen melden, die zur Behebung des Verstoßes ergriffen wurden. Die Antwort kann per E-Mail oder Post übermittelt werden. Die Unterlagen müssen zusammen mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden, das sowohl von einer leitenden Person als auch vom Sicherheitsbeauftragten unterzeichnet sein muss. Letzterer garantiert, dass die Arbeitnehmer über die ergriffenen Maßnahmen ordnungsgemäß informiert wurden.