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Steuernummer für undokumentierte ausländische Minderjährige in Italien

Undokumentierte ausländische Minderjährige in Italien erhalten die italienische Steuernummer, um in das nationale Gesundheitssystem eingeschrieben zu werden.

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Am 7. Juni 2022 hat die Agentur für Einnahmen (Agenzia delle Entrate) mit der Resolution Nr. 25/E Klarstellungen abgegeben und dabei auf das italienische Gesetz verwiesen, das das Recht der nicht identifizierten Minderjährigen, die im Land leben, regelt, das nationale Gesundheitssystem zu nutzen.

An wen richtet sich die Resolution genau?

Die Resolution betrifft die Vergabe der Steuernummer in Italien, die an undokumentierte ausländische Minderjährige und unbegleitete ausländische Minderjährige vergeben wird, damit sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.

Italienische Gesetzgebung zum Recht auf nationale Gesundheitsversorgung

Artikel 63 des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 12. Januar 2017 (Definition und Aktualisierung der wesentlichen Leistungsniveaus, gemäß Artikel 1, Absatz 7, des Gesetzesdekrets Nr. 502 vom 30. Dezember 1992) sieht in Absatz 4 vor, dass:

„Ausländische Minderjährige, die sich im nationalen Gebiet aufhalten und die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt nicht einhalten, im nationalen Gesundheitssystem eingeschrieben werden und Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen wie italienische Staatsbürger erhalten.“

Darüber hinaus legte Artikel 14 des Gesetzes Nr. 47 vom 7. April 2017 (Bestimmungen zum Schutz unbegleiteter ausländischer Minderjähriger) die obligatorische und kostenlose Anmeldung im nationalen Gesundheitssystem für:

„unbegleitete ausländische Minderjährige, auch während des Wartens auf die Ausstellung eines Aufenthaltstitels, nach rechtlichen Meldungen, nachdem sie im nationalen Gebiet aufgefunden wurden“, fest.

Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz ausländischer Minderjähriger, aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität, und unter der Berücksichtigung, dass derzeit die Steuernummer der Identifikationscode ist, der für die Anmeldung im nationalen Gesundheitssystem durch die örtlichen Gesundheitsämter erforderlich ist, ist es notwendig, dieser Kategorie von ausländischen Minderjährigen eine Steuernummer zuzuweisen, auch wenn sie keinen regulären Aufenthaltstitel besitzen.

Verfahren zur Zuweisung der italienischen Steuernummer an undokumentierte Minderjährige

Mit dem Ziel, das Verhalten der Büros der Agentur für Einnahmen im gesamten Landesgebiet zu standardisieren, werden daher die folgenden operativen Richtlinien bereitgestellt, wenn dem Minderjährigen noch keine Steuernummer zugewiesen wurde.

Wo kann der Antrag auf die italienische Steuernummer gestellt werden?

Anträge auf Zuweisung der Steuernummer für ausländische Minderjährige müssen bei den Büros der Agentur für Einnahmen durch das zuständige Gesundheitsamt eingereicht werden, das für die Anmeldung der ausländischen Staatsangehörigen im nationalen Gesundheitssystem zuständig ist. Das Gesundheitsamt fordert die Steuernummer als Dritte Partei an, die verpflichtet ist, die Steuernummer von anderen Subjekten gemäß Artikel 6, Absatz 2, des Präsidialdekrets Nr. 605/1973 (Bestimmungen zum Steuerregister und der Steuernummer der Steuerpflichtigen) anzugeben.

Wie wird der Antrag gestellt?

Solche Anträge müssen vom zuständigen Gesundheitsamt über das Antragsformular AA4/8 – Antrag auf Zuweisung der Steuernummer, Mitteilung einer Datenänderung und Anfrage nach Gesundheitskarte/Duplikat (natürliche Personen) als Antrag für Dritte eingereicht werden, wobei der Code 17 – Subjekte, die verpflichtet sind, die Steuernummer Dritter anzugeben, wie z. B. Sozialversicherungsinstitutionen, Banken, Sportvereine, etc. (Artikel 6, Absatz 2, Präsidialdekret Nr. 605/1973) als Antragstyp angegeben wird oder, wenn es sich um mehrere Kinder handelt, durch einen einzigen Antrag, der alle erforderlichen Informationen für jedes Kind gemäß dem genannten Modell enthält.

Ein Schreiben des antragstellenden Gesundheitsamtes muss beigefügt werden, in dem der Grund für die Anfrage nach der Steuernummer und die Übereinstimmung der darauf angegebenen persönlichen Daten mit den persönlichen Daten aus den Familienakten, auf deren Grundlage die Anmeldung im Gesundheitssystem erfolgt, bestätigt wird.

Das Büro der Einnahmenagentur, das den Antrag erhält, muss alle von der ASL-Einrichtung produzierten Unterlagen aus den Akten einholen und eine vorherige Suche der Person in den Steuerregisterarchiven durchführen, auch bei unvollständigen persönlichen Daten. Dies dient dazu, zu überprüfen, ob der Minderjährige bereits im Besitz einer Steuernummer ist, die auf der Grundlage von persönlichen Daten registriert wurde, die von denen abweichen, die von der ASL-Einrichtung angegeben wurden.

Generierung und Ausstellung der Steuernummer

Sobald die Steuernummer generiert wurde, teilt das Büro diese dem antragstellenden Gesundheitsamt mit: Es liegt in der Verantwortung dieser Einrichtung, die Steuernummer an die Person mit elterlicher Verantwortung oder an die für die erste Aufnahmeeinrichtung zuständige Person zu übermitteln.

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Rechtsgrundlagen

Dekret des Ministerpräsidenten vom 12. Januar 2017

Quelle (nur Italienisch)

Gesetzesverordnung Nr. 502 vom 30. Dezember 1992

Quelle (nur Italienisch)

Präsidialer Erlass Nr. 605/1973

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017

Quelle (nur Italienisch)

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