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Auto in Italien anmelden: Anleitung zur Registrierung ausländischer Fahrzeuge

Ein Leitfaden zur Fahrzeugregistrierung in Italien für ausländische Fahrzeuge.

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Laut Artikel 93 bis des italienischen Straßenverkehrsgesetzes ist es die Pflicht des Eigentümers eines in einem anderen Land registrierten Auto, das Auto (oder Fahrzeug) auch bei den italienischen Behörden anzumelden.

Das Verfahren zur Anmeldung eines Autos in Italien muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug des Fahrzeughalters nach Italien abgeschlossen werden. Ausländische Staatsangehörige sollten außerdem prüfen, ob ihr Heimatland eine Stornierung ihrer ursprünglichen Registrierung bis zu einem bestimmten Termin verlangt.

Das Registrierungsverfahren wird bei der örtlichen Zulassungsstelle (Motorizzazione) abgeschlossen.

Erfahren Sie auch mehr über die Anforderungen für das Autofahren in Italien mit einem ausländischen Führerschein.

Wie registriert man ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Italien?

Der Registrierungsprozess variiert je nach bestimmten Variablen, wie dem Herkunftsland oder dem Status des Fahrzeugs, ob neu oder gebraucht.

Ein Neufahrzeug wird definiert als:

  • ein neues Fahrzeug, das in einer Fabrik in der EU hergestellt wurde und noch nie registriert war; oder
  • ein Fahrzeug, das bereits in einem EU-Land registriert wurde, jedoch nicht mehr als 6.000 km gefahren ist, oder das innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der ersten ausländischen Registrierung verkauft wurde.

Gebrauchte Fahrzeuge hingegen sind solche, die mehr als 6.000 km gefahren sind oder mehr als 6 Monate nach dem Datum der ersten Registrierung verkauft wurden.

Registrierung von EU-Fahrzeugen bei der DMV

Die Dokumentation, die bei der Zulassungsstelle für die Auto in Italien anmelden eingereicht werden muss, umfasst in der Regel:

  1. Antragsformular;
  2. Kopie des Ausweisdokuments;
  3. Steuernummer;
  4. Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs, vom Hersteller ausgestellt;
  5. Gültiger Aufenthaltstitel, falls der Fahrzeughalter ein Nicht-EU-Bürger ist.

Ein spezifisches Dokument für gebrauchte Fahrzeuge aus Deutschland ist das Eigentumsdokument (Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugschein).

Registrierung von Nicht-EU-Fahrzeugen bei der DMV

Die Dokumente für die Registrierung von Nicht-EU-Fahrzeugen sind weitgehend gleich, mit einigen Änderungen, wie der Zollrechnung für den Import des Fahrzeugs. Es sollte jedoch beachtet werden, dass alle im Ausland ausgestellten Dokumente zum Fahrzeug in Italien legalisiert und ordnungsgemäß übersetzt werden müssen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es für Nicht-EU-Fahrzeuge obligatorisch ist, einen Test bei der provinziellen Zulassungsstelle zu bestehen. Daher ist es ratsam, das Fahrzeug vorher bei einem Fachmechaniker überprüfen zu lassen. Tatsächlich können Nicht-EU-Märkte unterschiedliche Vorschriften bezüglich der mechanischen Aspekte des Fahrzeugs haben, wie z. B. die Art der Reifen oder die Höhe der Scheinwerfer, die ein spezialisierter Mechaniker korrigieren kann.

Anmeldung eines Fahrzeugs in Italien: Registrierung beim PRA

Nach der Registrierung bei der Zulassungsstelle ist es dann möglich, die Registrierung beim PRA (Pubblico Registro Automobilistico) vorzunehmen.

Das PRA führt eine abschließende Überprüfung der in den vorherigen Schritten vorbereiteten Dokumentation durch. Obwohl die Nummernschilder bereits von der Zulassungsstelle ausgestellt werden, ist es erst nach der Registrierung beim PRA möglich, das Fahrzeug zu fahren. An diesem Punkt kann auch die RCA-Versicherung abgeschlossen werden.

Wie lange dauert es, ein Fahrzeug aus dem Ausland anzumelden?

Die Zeit, die zur Fertigstellung eines Registrierungsantrags benötigt wird, variiert von Fall zu Fall. Tatsächlich müssen mehrere Variablen berücksichtigt werden, wie z. B. die Terminplanung bei der provinziellen Zulassungsstelle und die benötigte Zeit, um die Dokumente zu beschaffen und gegebenenfalls zu übersetzen, die dem Antrag beigefügt werden müssen. Daher kann es von mehreren Tagen bis zu Wochen dauern.

Wann zahlt man die Straßensteuer für ein importiertes Fahrzeug?

Die Anmeldung eines Auto in Italien bei PRA beinhaltet die Zahlung der Fahrzeugvignette, die eine jährliche Eigentumssteuer auf das Fahrzeug ist. Die genaue Berechnung des Betrags wird erst verfügbar sein, sobald die Formalitäten abgeschlossen sind.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzesdekret n. 285 of 30 April 1992 (Italienischer Straßenverkehrsordnung)

Quelle (nur Italienisch)

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