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Neue Regeln für den Verkehr von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Italien

Die neuen Regeln sind seit dem 1. Februar 2022 in Kraft und sind in Artikel 2 des Gesetzes 238/2021 enthalten, das das italienische Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) ändert.

Inhaltsverzeichnis

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Das Gesetz 238/2021 ändert einige der Bestimmungen, die im italienischen Rechtssystem in Kraft sind, um diese an den europäischen Rahmen anzupassen, der den Verkehr von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Italien regelt und Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften vorsieht.

Neue Bestimmungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2 führt Artikel 93-bis in das italienische Straßenverkehrsgesetz ein, das mit dem Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30. April 1992 genehmigt wurde und am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Absatz 1 des neuen Artikels legt fest, dass:

Kraftfahrzeuge, Motorräder und Anhänger, die in einem ausländischen Land zugelassen sind und sich im Besitz von Personen befinden, die ihren Wohnsitz in Italien haben, im italienischen Hoheitsgebiet verkehren dürfen, vorausgesetzt, sie sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Wohnsitzes mit einem italienischen Kennzeichen zugelassen.

Vorher musste dieses Verfahren innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein.

Absatz 2 spezifiziert, dass bei einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen und in Italien von jemandem gefahren wird, der nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, immer ein Dokument mit festem Datum und Unterschrift des Fahrzeughalters vorliegen muss, in dem der Zweck und die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs angegeben sind. Dieses Dokument ist erforderlich, weil, wenn das Fahrzeug von jemandem, der nicht der Eigentümer ist, mehr als 30 Tage im Jahr (auch nicht kontinuierlich) genutzt wird, der Zweck der Nutzung und die Dauer der Nutzung beim Registro dei Veicoli Esteri (REVE, Register für ausländische Fahrzeuge) durch den Fahrer eingetragen werden müssen.

Im Gegensatz zu den anderen Bestimmungen ist diese Regelung bereits seit dem 21. März 2022 in Kraft (und nicht seit dem 1. Februar 2022).

Absatz 3 bezieht sich auf Grenzgänger. Auch Personen, die in einem benachbarten Staat arbeiten und ein Fahrzeug besitzen, das in diesem ausländischen Staat zugelassen ist, müssen das Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen nach Erwerb des Eigentums beim REVE registrieren lassen. Die registrierten Fahrzeuge dürfen auch von den Familienangehörigen der Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Italien haben, gefahren werden.

REVE – Registro Veicoli Esteri

Die folgenden Verfahren sind im REVE zu melden:

  • Fahrzeugzulassung;
  • Stornierung (obligatorisch), wenn der Zweck der Nutzung des Fahrzeugs endet;
  • Änderung des Wohnsitzes;
  • Verlängerung der Fahrzeugnutzung.

Später müssen alle Änderungen des Verwendungszwecks gemeldet werden. Derjenige, der die Nutzung des Fahrzeugs überträgt, muss die Registrierung der Änderungen beantragen.

Die Registrierungen im REVE erfolgen beim Pubblico Registro Automobilistico (PRA, Öffentliches Fahrzeugregister, verwaltet von ACI) auf Reservierung oder beim Sportello Telematico dell’Automobilista (STA), verfügbar bei ACI oder beim Ufficio della Motorizzazione Civile (Fahrzeug- und Führerscheinbehörde).

Ausnahmen von den Bestimmungen

Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 von Artikel 93-bis des italienischen Straßenverkehrsgesetzes gelten nicht für:

  • Staatsbürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Campione d’Italia;
  • Zivil- und Militärpersonen, die von öffentlichen Verwaltungen im Ausland beschäftigt sind;
  • Personal der Streitkräfte und Polizei, das im Ausland bei internationalen Organisationen oder Militärbasen dient;
  • Fahrer, die länger als 60 Tage in Italien wohnhaft sind und ein Fahrzeug besitzen, das in der Republik San Marino zugelassen ist.

Diese Personengruppen sind von der Registrierung ihres Fahrzeugs im REVE befreit.

Sanktionen für das Fahren mit einem ausländischen Kennzeichen

Die Strafe für diejenigen, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach 3 Monaten nach Erhalt des Wohnsitzes in Italien weiterfahren, und für Grenzgänger, die das Fahrzeug nicht registrieren, reicht von 400 € bis 1.600 €, zu denen der Entzug des Fahrzeugschein kommt.

Die Strafe für diejenigen, die das erforderliche Dokument gemäß Absatz 2 nicht vorlegen, reicht von 250 € bis 1.000 €. Bei Nichteinhaltung der Registrierung des Fahrzeugs im REVE in den oben genannten Fällen reicht die Strafe von 712 € bis 3.558 € und umfasst ebenfalls den Entzug des Fahrzeugscheins.

Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Ausländern in Italien gefahren werden

Artikel 2 des Gesetzes 238/2021 umfasst auch eine Neufassung von Artikel 132 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes, der sich mit dem Verkehr von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen befasst, die von Personen, die nicht in Italien wohnhaft sind, in Italien gefahren werden. Solche Fahrzeuge dürfen höchstens ein Jahr lang in Italien verkehren, gemäß der Zulassungsbescheinigung des ausländischen Staates. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung reicht die Gebühr von 400 € bis 1.600 €, zu denen der Entzug des Fahrzeugscheins kommt.

Diese Bestimmung gilt nicht für Fahrzeuge, die von ausländischem Personal und ihren Familienangehörigen, die bei militärischen Organisationen oder Basen in Italien tätig sind, betrieben werden, da diese frei im italienischen Hoheitsgebiet für die gesamte Amtszeit verkehren dürfen.

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Rechtsgrundlagen

Italienisches Gesetz 238/2021

Quelle (nur Italienisch)

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