...

Arbeitstätigkeit in mehreren Ländern: Klarstellung des Gerichtshofs zum anwendbaren Recht

  • Home
  • »
  • Labour Law
  • »
  • Arbeitstätigkeit in mehreren Ländern: Klarstellung des Gerichtshofs zum anwendbaren Recht
Der EuGH stellt in der Rechtssache C-485/24 (Locatrans) klar, wie das auf einen Arbeitsvertrag anwendbare Recht zu bestimmen ist, wenn sich der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers ändert.

Table of Contents

Sprache: IT, EN, FR, ES, DE

Wir sind ISO27001-zertifiziert

+40 Experten

ICE-Anbieter und Dozenten

Posted Workers Alliance

Wir sind Chartered Accountants

Wir sind in der gesamten EU tätig

Wir sind ISO9001-zertifiziert

Relocation-Experten

Italy Covid

Wir sind in Italien

Mit dem Urteil C‑485/24 klärt der EuGH die Frage der Bestimmung des auf einen Arbeitsvertrag anzuwendenden Rechts. Die Entscheidung legt Kriterien zur Feststellung des anwendbaren Rechts fest, wenn sich der gewöhnliche Arbeitsort ändert.

Rechtssache C-485/24

Der Fall begann 2002, als das luxemburgische Transportunternehmen Locatrans einen französischen Staatsbürger im Rahmen eines Arbeitsvertrags, der dem luxemburgischen Recht unterlag, beschäftigte.

Es wurde zunächst festgestellt, dass der Fahrer in mehreren europäischen Staaten eingesetzt werden sollte. Im Laufe der Zeit verlagerte sich seine Tätigkeit jedoch zunehmend nach Frankreich. Diese Verlagerung begründete die Pflicht zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhob der Fahrer Klage vor dem Arbeitsgericht Dijon. Das Arbeitsgericht Dijon wies seine Ansprüche ab, da nach Anwendung des luxemburgischen Rechts keine Rechtsgrundlage vorlag. Das Berufungsgericht Dijon trat später ein und wies die erste Entscheidung zurück, wobei es feststellte, dass unter Berücksichtigung der Rom-Verordnung französisches Recht auf den Arbeitsvertrag anzuwenden sei.

Durch Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage suchte das französische Gericht Auskunft beim Gerichtshof und ersuchte um Auslegung der Rom-Konvention über das auf vertragliche Verpflichtungen anwendbare Recht.

Konkret ersuchte das französische Gericht um Auslegung, welches Recht anzuwenden sei, wenn ein Arbeitnehmer, nachdem er eine Zeit lang in einem Staat tätig war, seinen gewöhnlichen Arbeitsort in einen anderen Staat verlegt.

Die Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt zunächst fest, dass die Rom-Konvention drei Fälle vorsieht:

  1. Das auf den Vertrag anzuwendende Recht kann von den Parteien gewählt werden;
  1. Fehlt eine solche Rechtswahl, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet;
  1. Kann dieses Kriterium nicht angewendet werden, ist auf den Vertrag das Recht des Staates anzuwenden, in dem das Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt, seinen Sitz hat.

In diesem Fall stellt der Gerichtshof fest, dass das Kriterium des gewöhnlichen Arbeitsorts nicht anzuwenden ist, da der Arbeitsort von einem Staat in einen anderen verlegt wurde.

Daher ist im Fall Locatrans das anzuwendende Kriterium das Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, nämlich Luxemburg.

Der Gerichtshof erinnert jedoch daran, dass beide oben genannten Kriterien einer Einschränkung unterliegen. Sie sind nicht anzuwenden, wenn die Umstände zeigen, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist. In diesem Fall ist das Recht dieses Staates anzuwenden.

Abschließend lädt der Gerichtshof im Fall Locatrans das französische Gericht ein, zu prüfen, ob die Umstände eine engere Verbindung zu Frankreich aufzeigen. Dabei sind alle Merkmale des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der letzte gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers sowie die Verpflichtung zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung von Bedeutung sind.

Regulatory Framework

Authority Source Number Article Type Date Link
Court of Justice of the European Union Judgement of the Court Case C-485/24 - Jurisprudence 11th December 2025 Read more
European Economic Community (EEC) 80/934/EEC: Convention on the law applicable to contractual obligations - Law 19th June 1980 Read more

Contact us for assistance

Form ID: “255”

Complete the form to get a response from our experts

A&P Announcements, Milestones and Awards

Credits

Sprache: IT, EN, FR, ES, DE

Wir sind ISO27001-zertifiziert

+40 Experten

ICE-Anbieter und Dozenten

Posted Workers Alliance

Wir sind Chartered Accountants

Wir sind in der gesamten EU tätig

Wir sind ISO9001-zertifiziert

Relocation-Experten

Italy Covid

Wir sind in Italien

Related News

Related Info-Sheet

Related Services

We are provider for

Related Webinar

No results found.

No data was found