Während der Beratung informieren Sie unsere Expertinnen und Experten über die Einstellung im Ausland ausgebildeter Arbeitskräfte nach Artikel 23 des italienischen Einwanderungsgesetzes, einschließlich der Voraussetzungen für die quotenfreie Einreise, der Antragstellung mit dem LFE-Formular, der erforderlichen Unterlagen, Fristen und Verfahren.
Wir prüfen die verfügbaren Informationen zum genehmigten Ausbildungsprogramm, zum Abschlussdatum, zu den vorgesehenen Aufgaben und zu den Beschäftigungsbedingungen. Außerdem können wir Visumanträge, Formalitäten nach der Einreise und mögliche Probleme bei einem bereits laufenden Antrag besprechen.