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Lokale Vereinbarungen für entsandte Arbeitnehmer in Finnland und Schweden

Lokale Vereinbarungen in Finnland und Schweden für entsandte Arbeitnehmer: Regeln, Arbeitgeberpflichten und Compliance-Risiken

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Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Finnland und Schweden erfordert nicht nur die Einhaltung der europäischen Arbeitsvorschriften, sondern auch ein gründliches Verständnis der lokalen Besonderheiten. Eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherstellung der Compliance und zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsaufsichtsbehörden sind die Lokalen Vereinbarungen – betriebliche Abkommen auf lokaler Ebene, die häufig in Tarifverträgen vorgesehen sind.

1. Lokale Vereinbarungen in Finnland

Eine Lokale Vereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern, die Flexibilität bei bestimmten Aspekten des Tarifvertrags (z. B. Arbeitszeiten und Schichten, Urlaub, Gehalt) innerhalb der gesetzlich oder tariflich festgelegten Grenzen erlaubt.

Ab dem 1. Januar 2025 können alle EU/EWR-Arbeitgeber, die Personal nach Finnland entsenden, eine Lokale Vereinbarung aushandeln – auch wenn sie keine Mitglieder von Arbeitgeberverbänden sind – zu Themen, die durch den jeweiligen nationalen Tarifvertrag erlaubt sind. Diese Reform zielt darauf ab, die lokale Verhandlungsmacht zu erhöhen, um die operative Effizienz und Produktivität zu verbessern.

Die reformierte Gesetzgebung stellt zudem sicher, dass die lokalen Verhandlungsrechte allen Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung stehen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden oder der Anwesenheit von Arbeitnehmervertretungen am Arbeitsplatz.

Nach Abschluss muss die Lokale Vereinbarung bei der Arbeitsaufsichtsbehörde (OSH) eingereicht werden.

1.1 Pflichten der Unternehmen bei Entsendung von Arbeitnehmern nach Finnland

Während des Beschäftigungszeitraums in Finnland müssen Arbeitgeber die folgenden Pflichten gemäß finnischem Arbeits- und Arbeitsschutzrecht erfüllen:

  1. Erstellung und fortlaufende Führung schriftlicher Unterlagen während des gesamten Entsendezeitraums:

    • Angaben zum entsendenden Unternehmen und zu den zuständigen Personen im Herkunftsland

    • Identifikationsdaten der entsandten Arbeitnehmer

    • Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer

    • Arbeitszeitnachweise, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über die Zahlung der Löhne durch ein Finanzinstitut

  2. Sicherstellung der folgenden Punkte:
  3. Mit Zustimmung des entsandten Arbeitnehmers Bereitstellung von:
    • Informationen über die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmervertreter

    • Eine Kopie der Lokalen Vereinbarung bei der OSH-Behörde (sofern auf einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag basiert) innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung

    • Einen Bericht an den Auftraggeber über den Sozialversicherungsstatus entsandter Subunternehmer und Zeitarbeitnehmer während der Arbeit.

Schließlich muss das entsendende Unternehmen eine portable A1-Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass die entsandten Arbeitnehmer weiterhin der Sozialversicherung des Herkunftslands unterliegen.

1.2 Informationen, die der Arbeitsaufsichtsbehörde vorzulegen sind

Die Lokale Vereinbarung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss schriftlich bei der OSH eingereicht werden. Zuständig ist die Behörde am Standort der Baustelle, an der die Arbeitnehmer eingesetzt werden.

Die Vereinbarung kann über die von der OSH bereitgestellte elektronische Plattform eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, können die Unterlagen in Papierform an die regionale OSH oder die Abteilung für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Regionalen Staatsverwaltungsbehörde gesendet werden.

Zu übermittelnde Informationen:

  • Angaben zum Arbeitgeber

  • Angaben zur einreichenden Partei

  • Ansprechpartner (falls abweichend)

  • Angaben zur Lokalen Vereinbarung

  • Abschlussdatum der Vereinbarung

  • Beginn- und Enddatum der Vereinbarung

  • Bezugnahme auf den Tarifvertrag, einschließlich ggf. des entsprechenden Abschnitts, auf dem die Vereinbarung basiert

  • Arbeitnehmervertreter oder Partei, mit der die Vereinbarung abgeschlossen wurde (z. B. Gewerkschaftsvertreter, gewählter Vertreter, andere im Tarifvertrag genannte Partei)

Nichtbefolgung kann zu Verwaltungsgeldbußen von 1.000 bis 10.000 EUR führen, bei Wiederholungsverstößen bis zu 15.000 EUR.

2. Lokale Vereinbarungen in Schweden

In Schweden spielen Tarifverträge (Kollektivavtal) eine zentrale Rolle. Das sogenannte „Schwedische Modell“ beruht auf Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und zeichnet sich durch umfassende Arbeitnehmerbeteiligung aus. Dies gewährleistet sowohl Flexibilität als auch branchenspezifische Relevanz.

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, können ebenfalls verbindliche Lokale Vereinbarungen mit schwedischen Gewerkschaftsvertretern abschließen.

Beispielsweise können ausländische Arbeitgeber im Metall- und Technologiesektor Lokale Vereinbarungen mit IF Metall, der führenden Gewerkschaft der Branche, schließen. Diese Vereinbarungen erlauben die Aushandlung von unternehmensspezifischen Bedingungen, solange diese die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen nicht verschlechtern.

Die Vereinbarung gilt nur für die Dauer der Entsendung.

2.1 Pflichten der Arbeitgeber bei Entsendung nach Schweden

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, müssen unter anderem:

  1. Die Entsendung melden und einen Ansprechpartner benennen, der der lokalen Behörde Informationen bereitstellen kann

  2. Einhaltung der schwedischen Gesetze sicherstellen zu:

    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

    • Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

    • Arbeitszeiten, Urlaub, Elternzeit, Vergütung

  3. Folgende Unterlagen erstellen und während der Entsendung aufbewahren:

    • Identifikation der entsandten Arbeitnehmer

    • Anwendbare Arbeitsbedingungen

    • Arbeitszeitnachweise, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über die Zahlung der Löhne

  4. Bei Baustelleneinsätzen: Beantragung einer ID06-Karte für Arbeitnehmer.

2.2 Informationen in der Lokalen Vereinbarung für Schweden

Arbeitgeber können mit schwedischen Arbeitnehmervertretungsorganisationen Tarifverträge abschließen oder Mitglied einer Arbeitgeberorganisation werden und dadurch an schwedische Tarifverträge gebunden sein.

Arbeitnehmervertretungsorganisationen haben das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen, um entsendende Arbeitgeber zum Abschluss von Tarifverträgen zu bewegen.

Viele Gewerkschaften bieten speziell für entsandte Arbeitnehmer Vorlagen an. Typische Angaben:

  • Arbeitgeberdetails (Firmenname, Identifikationsnummer, Sitz, Telefon, E-Mail)

  • Name des Vertreters des entsendenden Unternehmens mit Unterschriftsbefugnis

  • Registrierungsnummer des entsendenden Unternehmens bei den schwedischen Steuerbehörden (Skatterverket)

  • Ansprechpartner in Schweden

  • Beginn- und Enddatum der Vereinbarung

  • Ort der Dienstleistungserbringung in Schweden

  • Informationen zum schwedischen Auftraggeber

  • Tarifvertrag, auf dem die Vereinbarung basiert

  • Angaben zur Gewerkschaftsvertretung, mit der die Vereinbarung abgeschlossen wurde

Es sollte auch angegeben werden, ob die entsandten Arbeitnehmer während der Entsendung vorübergehend unter Aufsicht und Leitung des Entleiherunternehmens stehen.

Schließlich muss das entsendende Unternehmen eine Kopie des mit dem schwedischen Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsvertrags bereitstellen.

Fazit
Der Abschluss von Lokalen Vereinbarungen ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Finnland und Schweden entsenden. Er gewährleistet nicht nur die Einhaltung nationaler und EU-Arbeitsvorschriften, sondern fördert auch die effektive Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser Vereinbarungen ermöglicht es, Strafen zu vermeiden, die Beziehungen zu den Behörden zu erleichtern und die Arbeitsbedingungen an die betrieblichen Bedürfnisse anzupassen.

Regulatory Framework

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EU Directive 96/71/EC 71 - Law 16/12/1996 Read more
EU Directive (EU) 2018/957 957 - Law 28/06/2018 Read more
EU Regulation (EC) No 883/2004 883 - Law 29/04/2004 Read more
EU Regulation (EC) No 987/2009 987 - Law 16/09/2009 Read more
Ministry of Economic Affairs and Employment (TEM) Finnish Employment Contracts Act 55/2001 55 - Law 01/06/2001 Read more
Ministry of Social Affairs and Health (STM) Finnish Occupational Safety and Health Act (738/2002) 738 - Law 22/08/2002 Read more
Ministry of Employment (Arbetsmarknadsdepartementet) Swedish Posting of Workers Act (1999:678) 678 - Law 23/06/1999 Read more
Ministry of Employment (Arbetsmarknadsdepartementet) Swedish Work Environment Act (1977:1160) 1160 - Law 19/12/1977 Read more

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