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Entsendemeldung: Vorschlag der EU-Kommission für ein einheitliches digitales Portal

Am 13.11.2024 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine einheitliche digitale Plattform zur Entsendemeldung vorgestellt.
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Inhaltsverzeichnis

Der Vorschlag der Kommission

Eine solche Meldung wird derzeit von jedem Mitgliedstaat eigenständig bearbeitet (über digitale Portale, Post und/oder E-Mail).

Der Zweck dahinter war die Verringerung der Verwaltungsbelastung für Unternehmen, die Dienstleistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erbringen. In diesem Sinne wird eine Reduzierung von mindestens 25 % als Ziel angegeben. Die Kommission beabsichtigt außerdem, weiterhin hohe Schutzstandards für entsandte Arbeitnehmer und die internationale Mobilität gemäß der derzeit geltenden Gesetzgebung sicherzustellen.

Die Vorteile

Die Kommission hat die Vorteile der Nutzung eines einheitlichen Portals in den folgenden Punkten zusammengefasst:

  • Reduzierung der Verwaltungsbelastung für entsandte Arbeitnehmer. Die Nutzung eines einheitlichen Portals würde die Meldezeiten im Durchschnitt um 73 % verkürzen. Darüber hinaus wird es in allen offiziellen EU-Sprachen verfügbar sein und die Zusammenstellung der erforderlichen Daten erleichtern. Für die Meldung werden 30 Datenpunkte vorgeschlagen, alle innerhalb einer benutzerfreundlichen Plattform.
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Das neue Portal wird Teil des IMI (Internal Market Information System) sein, das bereits für die gegenseitige Überwachung der Einhaltung der Entsenderegeln genutzt wird. Die technische Grundlage, die bereits für die Entsendemeldung von Straßentransportunternehmen verwendet wird, ist seit 2022 aktiv und verfügbar.
  • Unterstützung des Arbeitnehmerschutzes. Durch die Implementierung des One-Stop-Portals wird erwartet, dass die Nichtbeachtung der Entsendemeldepflichten abnimmt und gleichzeitig die Transparenz der Entsendungen zunimmt. Dies erleichtert auch gezielte Kontrollen durch die zuständigen Behörden.

Der Hintergrund

Die neue Initiative des einheitlichen Portals steht im Einklang mit früheren Richtlinien zur Gewährleistung eines immer besseren Arbeitnehmerschutzes, folgt der Ankündigung zur neuen Industriestrategie von 2020 und ist Teil der Mitteilung vom März 2024 „Labour and skills shortages: an action plan“.







Obwohl es noch keine offizielle Mitteilung über die zukünftige Verfügbarkeit des einheitlichen Portals gibt, erwarten alle Beteiligten Neuigkeiten in den kommenden Monaten, einschließlich von den Mitgliedstaaten, deren Teilnahme an der Erstellung des digitalen Tools freiwillig bleibt.







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