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Polen: Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2026

Der Mindestlohn in Polen für das Jahr 2026 wurde durch die Verordnung des Ministerrats vom 11. September 2025 auf 4.806 PLN brutto pro Monat sowie 31,40 PLN pro Stunde festgelegt.
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Inhaltsverzeichnis

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Polen 4.806 PLN brutto pro Monat (ca. 3.531 PLN netto), bei einem Mindeststundenlohn von 31,40 PLN brutto (ca. 7,37 €). Diese Anpassung wurde durch die Verordnung des Ministerrats vom 11. September 2025 festgelegt. Sie gilt sowohl für Vollzeitbeschäftigte als auch für Personen in befristeten oder projektbasierten Arbeitsverhältnissen.







Im Gegensatz zu den Vorjahren bleiben der Mindestlohn und der Stundenlohn im gesamten Jahr 2026 unverändert, ohne Anpassungen zur Jahresmitte. Diese Stabilität bietet Arbeitgebern eine bessere Planbarkeit der Arbeitskosten und gibt den Arbeitnehmern eine verlässliche Grundlage für ihr Einkommen. Die Erhöhung fällt im Vergleich zu den Vorjahren moderat aus und spiegelt die aktuellen Wirtschaftsprognosen sowie die moderate Inflation wider.

Auswirkungen auf die Arbeitnehmer

Vollzeitbeschäftigte, die den Mindestlohn erhalten, profitieren von einem spürbaren Anstieg ihres Nettoeinkommens, während Personen in befristeten oder projektbasierten Arbeitsverhältnissen direkt vom höheren Stundenlohn profitieren.

Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auch verschiedene Zuschüsse und Leistungen aus, darunter:

  • Zuschläge, z. B. der Nachtschichtzuschlag, der auf Grundlage des Stundenlohns berechnet wird;
  • Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld;
  • Mindestpensionen, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind.

Auswirkungen auf die Unternehmen

Für Unternehmen führt die Erhöhung zu höheren Gesamtkosten für Beschäftigte. Unter Berücksichtigung der Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeiträge belaufen sich die monatlichen Gesamtkosten für einen Mindestlohnmitarbeiter auf über 5.800 PLN. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da ein großer Teil ihrer Belegschaft in der Regel den Mindestlohn erhält.

Arbeitgeber müssen zudem Folgendes berücksichtigen:

  • Höhere Sozialversicherungsbeiträge, berechnet auf Grundlage des aktualisierten Lohnniveaus;
  • Abfindungen und andere Entschädigungen, die an den Mindestlohn gekoppelt sind;
  • Steuerfreibeträge und Freibetragsgrenzen, die vom Lohnniveau abhängen.

In Branchen mit einem hohen Anteil an Mindestlohnbeschäftigten kann die Erhöhung zu höheren Kosten und zur Notwendigkeit einer Personaloptimierung führen. Einige Unternehmen passen möglicherweise auch ihre internen Gehaltsstrukturen an, um angemessene Lohnverhältnisse zwischen den verschiedenen Positionen aufrechtzuerhalten.

Fazit

Die Mindestlohnerhöhung 2026 stellt sowohl für die Arbeitnehmer, die eine spürbare Einkommenssteigerung erfahren, als auch für die Arbeitgeber, die Personal- und Vergütungskosten sorgfältig planen müssen, eine bedeutende Veränderung dar. Ein effektives Management erfordert dabei nicht nur die Berücksichtigung der direkten Gehälter, sondern auch des umfassenderen Systems aus Beiträgen, Leistungen und gesetzlichen Verpflichtungen.







Rechtsgrundlagen

Authority Source Number Article Type Date Link
Polish Council of Ministers Regulation of the Council of Ministers of September 11, 2025 on the amount of the minimum remuneration for work and the amount of the minimum hourly rate in 2026 (Journal of Laws, item 1242) 1242 Law September 11, 2025 Read more
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