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Litauen: Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 um 11,1 %

Ab dem 1. Januar 2026 wird der nationale Mindestlohn (MMA) in Litauen um etwa 11,1 % erhöht, wie von der Regierung genehmigt. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Verbesserung des Einkommensniveaus und zur Stärkung der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer.
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Inhaltsverzeichnis

Neuer Mindestlohn und Stundenlohn







Ab dem 1. Januar wird der Bruttomonatsmindestlohn auf 1.153 € festgesetzt, nach 1.038 € im Jahr 2025. Gleichzeitig steigt der Mindeststundenlohn von 6,35 € auf 7,05 €.







Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung







Die Erhöhung wirkt sich direkt auf mehrere Sozial- und Steuerbeiträge aus:

  • Krankenversicherung (PSD): Der obligatorische Monatsbeitrag, berechnet mit 6,98 % des Mindestlohns, steigt auf 80,48 €.

  • Sozialversicherungsbeiträge (VSD): Für Selbstständige mit Tätigkeitsbescheinigung und bestimmte Landwirte erhöhen sich die auf Grundlage des Mindestlohns berechneten Beiträge entsprechend.







Entsandte Arbeitnehmer und steuerliche Auswirkungen







Um die Anwendung der Einkommensteuer (GPM) zu vermeiden, beträgt der zulässige Bruttomindestlohn für entsandte Arbeitnehmer 1.902,45 € pro Monat bzw. 11,63 € pro Stunde.
Diese Beträge werden berechnet, indem die neuen Bruttomonats- und Stundenmindestlöhne mit 1,65 multipliziert werden.

Rechtsgrundlagen

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