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Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Italien: Die Neuerungen des Gesetzesdekrets 146 von 2021

Die italienische Regierung reorganisiert und erweitert die Kontroll- und Überwachungssysteme, indem sie die Befugnisse der Arbeitsaufsicht von nur Baustellen oder einzelnen Produktionsstätten auf alle Tätigkeitsbereiche ausdehnt.
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Inhaltsverzeichnis

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Mit dem Dekret vom 21. Oktober 2021, Nr. 146 reorganisiert und erweitert die Regierung die Kontroll- und Überwachungssysteme und erweitert die Befugnisse der Arbeitsaufsicht, indem sie sich nicht nur auf Baustellen oder einzelne Produktionsstätten beschränkt, sondern auf alle Tätigkeitsbereiche (neuer Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008, geändert durch Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 146/2021).

Darüber hinaus wird die Maßnahme zur Suspendierung einzelner gefährlicher unternehmerischer Tätigkeiten aus Gründen der Gesundheits- und Arbeitssicherheit reformiert (neuer Artikel 14 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 81/2008).

Verschärfung des Sanktionssystems

Die Rundschreiben Nr. 3 und Nr. 4 der INL erläutern die eingeführten wesentlichen Bestimmungen, nämlich die Verschärfung des Sanktionssystems.

Im Falle schwerwiegender Verstöße gegen den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie bei der Verwendung illegaler Arbeitskräfte ist die sofortige Suspendierung der Tätigkeit des Unternehmens vorgesehen. Diese Suspendierung kann spätestens bis 12 Uhr am folgenden Tag aufgehoben werden, es sei denn, es liegen keine Situationen akuter Gefahr vor (um eine normale Beendigung der laufenden Arbeiten zu ermöglichen).

Das Dekret hat auch den Prozentsatz der illegalen Arbeitnehmer gesenkt, der es der Aufsicht ermöglicht, die Suspendierungsmaßnahme zu ergreifen, von 20 % auf 10 %. Der Prozentsatz wird auf die Anzahl der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Inspektion berechnet. Es ist zu betonen, dass die Suspendierung nur die Produktionsstätte betrifft, die von dem Verstoß betroffen ist, und nicht das gesamte Unternehmen.

Für die gesamte Dauer der Suspendierung gilt für das Unternehmen ein Verbot, Verträge mit der öffentlichen Verwaltung abzuschließen.

Suspendierungsmaßnahmen

Die Suspendierungsmaßnahme wird jedes Mal ergriffen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer festgestellt werden:

  1. Ausbleiben der Erstellung des Risikobewertungsdokuments
  2. Ausbleiben der Erstellung des Notfall- und Evakuierungsplans
  3. Ausbleiben von Schulungen und Unterweisungen
  4. Ausbleiben der Errichtung des Präventions- und Schutzdienstes und der Ernennung des zuständigen Verantwortlichen
  5. Ausbleiben der Erstellung des Betriebssicherheitsplans (POS)
  6. Ausbleiben der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung gegen Stürze aus der Höhe
  7. Fehlen von Absturzsicherungen
  8. Ausbleiben der Anwendung von Stützvorrichtungen, vorbehaltlich der Vorschriften, die aus dem technischen Bericht zur Bodenbeschaffenheit abzuleiten sind
  9. Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen ohne geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den entsprechenden Risiken
  10. Vorhandensein von spannungsführenden blanken Leitern ohne geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den entsprechenden Risiken
  11. Fehlender Schutz gegen direkte und indirekte Kontakte (Erdungsanlage, magnetothermischer Schalter, Differenzialschalter)
  12. Unterlassene Überwachung bei der Entfernung oder Modifizierung von Sicherheits-, Signal- oder Kontrollvorrichtungen

Aufhebung der Suspendierung

Für die Aufhebung der Suspendierung ist neben der Regulierung der Verstöße auch die Zahlung einer variablen Geldstrafe erforderlich, deren Höhe im Falle einer Wiederholung im Vergleich zum vorhergehenden Fünfjahreszeitraum verdoppelt wird. Ein Einspruch ist nur in Fällen von illegaler Arbeit möglich und muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Inspektionsbesuch eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Suspendierung droht eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten (umwandelbar in Geldstrafe im Falle von Schwarzarbeit).

Erweiterung der Koordinationsbefugnisse der nationalen Arbeitsaufsicht

Wie bei den AA.SS.LL. erhalten die Arbeitsinspektoren die Befugnis, Überwachungs- und Ermittlungsaktivitäten in Bezug auf mögliche Verstöße im Bereich der Prävention unabhängig vom Interventionssektor durchzuführen.

Stärkung der INAIL-Datenbank

Die Koordination zwischen Präventionsbehörden, Überwachungsorganen und AA.SS.LL. wird verbessert, um eine effizientere Überwachung von Arbeitsunfällen zu ermöglichen.

Es ist nicht zu unterschätzen, welchen Einfluss diese Maßnahmen in Verbindung mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Entsendung auf italienische Unternehmen haben werden, die entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland erhalten, sowie auf ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden.

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