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Ministerium für Arbeit: Richtlinien für Praktika von Nicht-EU-Bürgern veröffentlicht

Das Ministerium für Arbeit hat eine Reihe von Richtlinien zu den richtigen Schritten bei der Durchführung eines curricularen Praktikums für Nicht-EU-Bürger, die im Ausland leben, veröffentlicht.

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Am 17. Oktober 2022 hat das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik eine Reihe von Leitlinien veröffentlicht, um über die richtigen Schritte zur Durchführung eines curricularen Praktikums für Nicht-EU-Bürger, die im Ausland leben, zu informieren. Die Leitlinien wurden im Abschnitt „Curriculare Praktika“ („Tirocini formativi“) auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik veröffentlicht. Sie dienen als Instrument zur Information und Sensibilisierung über die Funktion und Möglichkeiten von Praktika und wurden erstellt, um die zuständigen Behörden bei jedem Schritt des Verfahrens zur Durchführung eines curricularen Praktikums in Italien für im Ausland lebende Nicht-EU-Bürger zu unterstützen (geregelt durch das Gesetzesdekret 286/1998, Artikel 27, Absatz 1, Buchstabe f).

Die Leitlinien wurden von der Generaldirektion für Migrations- und Integrationspolitik mit Unterstützung von ANPAL Servizi (Nationale Agentur für aktive Arbeitsmarktpolitik) erstellt. Dies ist ein wichtiger Schritt im Prozess der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für dieses Thema, der zur schrittweisen Vereinheitlichung der territorialen Vorschriften und ihrer Anwendung beitragen wird, gemäß dem Dokument „Leitlinien für Praktika für im Ausland lebende Personen“, das im August 2014 in Abstimmung mit dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen verabschiedet wurde.

Praktikum: eine Definition

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass ein curricularer Praktikumsplatz als Ausgangspunkt für die berufliche Laufbahn des Praktikanten gedacht ist. Es handelt sich jedoch nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um „eine berufsvorbereitende Erfahrung zur Ergänzung der Ausbildung“.

Die Zielgruppe sind daher ausländische Bürger, die ihre Ausbildung bereits in ihrem Heimatland begonnen haben. Darüber hinaus darf das Praktikum keine grundlegenden Tätigkeiten umfassen, die keine spezielle Schulung erfordern, und keine häuslichen Arbeiten betreffen.

Schließlich haben curriculare Praktika für Nicht-EU-Bürger eine festgelegte Mindest- und Höchstdauer. Auch wenn dieser Zeitraum durch regionale Vorschriften geregelt ist, gibt es einige nationale Richtlinien.

Migrationsvorschriften in Italien

Die nationalen Vorschriften, die die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Italien zu Praktikumszwecken regeln, sind Artikel 27, Absatz 1 Buchstabe f, und Artikel 39-bis des Gesetzesdekrets 286/1998 (Einheitstext zu Einwanderung) sowie Artikel 40 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung des Präsidenten der Republik 394/1999.

Am 5. August 2014 wurden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Staat, Regionen und den autonomen Provinzen die Leitlinien für Praktika für im Ausland lebende Personen veröffentlicht. Ziel ist es, einen einheitlichen Rahmen zu schaffen und nationale Grundnormen festzulegen. Dennoch verfügen die meisten Regionen und autonomen Provinzen über eigene Vorschriften.

Nicht-EU-Bürger, die nach Italien reisen möchten, um ein außeruniversitäres Praktikum zu absolvieren, müssen gemäß den geltenden Vorschriften ein Einreisevisum beantragen, das einer dreijährigen Quote unterliegt. Für den aktuellen Dreijahreszeitraum (2020–2022) beträgt die maximale Anzahl der Einreisen nach Italien für ausländische Bürger, die die Voraussetzungen für ein Praktikumsvisum erfüllen, 7.500.

Praktikumsbeteiligte

Das Verfahren zur Durchführung eines curricularen Praktikums für Nicht-EU-Bürger umfasst verschiedene Akteure:

  • Die zuständigen Behörden
  • Die fördernde Stelle
  • Die aufnehmende Stelle
  • Der Tutor
  • Der Praktikant

Die zuständigen Behörden

Auf nationaler Ebene sind verschiedene Behörden für Praktika von Nicht-EU-Bürgern verantwortlich:

  • Die Regionen und autonomen Provinzen,
  • Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit,
  • Das Innenministerium,
  • Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik.

Die fördernde Stelle

Eine fördernde Stelle ist ein öffentlicher oder privater Träger, der einer der Kategorien angehört, die die geltenden Vorschriften anerkennen. Ihre Aufgabe ist es, das Ausbildungsprojekt zu erstellen, das von der zuständigen nationalen Behörde genehmigt werden muss. Beispiele für fördernde Stellen:

  • Arbeitsvermittlungsstellen und regionale Arbeitsagenturen,
  • Universitäten,
  • Schulen,
  • Therapeutische Gemeinschaften, Hilfsorganisationen und Sozialkooperativen,
  • Arbeitsvermittlungsdienste für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden.

Die aufnehmende Stelle

Eine aufnehmende Stelle ist eine öffentliche oder private Einrichtung, eine natürliche oder juristische Person, bei der das Praktikum stattfindet (zum Beispiel ein Unternehmen, ein Betrieb oder eine Universität).

Der Tutor

Die fördernde und die aufnehmende Stelle ernennen jeweils einen Tutor für Verwaltung und Ausbildung sowie einen Unternehmenstutor. Diese arbeiten gemeinsam an der Erstellung des individuellen Ausbildungsprojekts, unterstützen den Praktikanten in seinem neuen Arbeitsumfeld, definieren die Bildungs- und Verwaltungsbedingungen, überwachen den Bildungsweg des Praktikanten und zertifizieren dessen Aktivitäten.

Der Praktikant

Jeder Nicht-EU-Bürger, der außerhalb der Europäischen Union lebt, seine Ausbildung in seinem Heimatland begonnen hat und diese in Italien durch eine berufliche Erfahrung abschließen möchte, kann mit einem Praktikums- oder Arbeitsvisum, das von der zuständigen italienischen Botschaft ausgestellt wird, ins Land einreisen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Abschnitt zum Visum für Praktika in Italien.

Der Praktikant darf während seines Praktikumszeitraums nicht:

  • Eine Position übernehmen, die der Organisation der aufnehmenden Stelle angehört,
  • Einen Mitarbeiter in besonders arbeitsintensiven Zeiten ersetzen,
  • Einen Mitarbeiter während Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder Urlaub vertreten.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzesdekret 286/1998

Quelle (nur Italienisch)

Dekret des Präsidenten der Republik 394/1999 Vereinbarungen

Quelle (nur Italienisch)

Richtlinien für Praktika für ausländische Personen, die im Ausland leben

Quelle (nur Italienisch)

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