Das Gesetzesdekret vom 20. Januar 2021 führt ein neues einheitliches Modell für Aufenthaltserlaubnisse in Italien für Staatsbürger von Drittstaaten ein und ersetzt die vorherigen Modelle, die durch das Gesetzesdekret vom 23. Juli 2013 geregelt wurden. Das neue Modell folgt den Anforderungen der EU-Verordnung 2017/1954, die die Verordnung des Europäischen Rates (EG) Nr. 1030/2002 ändert.
Eingeführte Änderungen
Die Änderungen, die durch das neue Dekret eingeführt wurden, betreffen die Gültigkeit der langfristigen Aufenthaltserlaubnis und ihr Format. Das neue Layout wird ein Gültigkeitsdatum enthalten, das die vorherige „unbegrenzte“ Gültigkeit ersetzt, sowie einen Mikrochip mit primären und sekundären biometrischen Daten.
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
Was das Gültigkeitsdatum betrifft, hebt das Dekret hervor, dass die Aufenthaltserlaubnis weiterhin das Recht gewährt, ohne zeitliche Begrenzung in Italien zu wohnen. Staatsbürger aus Drittstaaten müssen jedoch die Erlaubnis alle zehn Jahre bei der zentralen Polizeidienststelle erneuern. Das Ablaufdatum wird auf der Erlaubnis abgedruckt, zusammen mit dem Mikrochip, der ein digitales Foto (primäre biometrische Daten) und zwei Fingerabdrücke (sekundäre biometrische Daten) des Staatsbürgers enthält. Diese digitalen Daten sollen die Identifikationsverfahren vereinfachen und das Sicherheitsniveau erhöhen.
Anwendbarkeit
Die oben genannten Änderungen gelten für Aufenthaltserlaubnisse, die nach dem 20. Januar ausgestellt wurden, während diejenigen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden und den vorherigen Dekretvorgaben folgen, bis zum Ablaufdatum gültig bleiben.