Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 erhöht den jährlichen Beitrag für die freiwillige Anmeldung im italienischen Gesundheitssystem (SSN) auf 2.000 € für bestimmte Kategorien von Bürgern.
Anmeldung im italienischen Gesundheitssystem für ausländische Staatsangehörige
Grundsätzlich haben ausländische Staatsangehörige, die legal in Italien wohnen, je nach Aufenthaltsgrund verschiedene Möglichkeiten, Zugang zum italienischen Gesundheitssystem zu erhalten.
Konkret haben alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Italien aus Gründen der Beschäftigung oder Selbstständigkeit, aus familiären Gründen, aufgrund von Asyl, subsidiärer Schutz, Sonderfällen, besonderem Schutz, medizinischer Behandlung, im Rahmen einer Pflege- oder Adoptionsverfahren oder der Erlangung der Staatsbürgerschaft wohnen, Anspruch auf eine obligatorische, kostenlose Anmeldung.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht für eine obligatorische Anmeldung berechtigt sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in das italienische Gesundheitssystem einzuschreiben, indem sie einen jährlichen Pauschalbeitrag zahlen.
Freiwillige Anmeldung im italienischen Gesundheitssystem: Berechnung des jährlichen Pauschalbeitrags
Um sich freiwillig in das italienische Gesundheitssystem einzuschreiben, müssen ausländische Staatsangehörige in der Regel einen jährlichen Beitrag zahlen, der auf dem Gesamteinkommen des Vorjahres (Kalenderjahr) in Italien oder im Ausland basiert.
Der Beitrag wird wie folgt berechnet:
- Pauschalbetrag von 387,34 €, wenn das Einkommen 5.165 € nicht übersteigt
- Satz von 7,5 % bis zu einem Einkommen von 20.657,28 €
- Satz von 4 % auf Beträge über 20.658,28 € bis zum Limit von 51.645,69 €
Mit der kürzlichen Genehmigung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2024 am 16. Oktober 2023 hat die italienische Regierung den Betrag des Pauschalbeitrags für ausländische Staatsangehörige bei freiwilliger Anmeldung geändert und ihn auf 2.000 € pro Jahr erhöht.
Der Betrag des Beitrags wird für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sowie für Au-pairs reduziert.
Die neue Maßnahmen gilt nicht für Personen mit Anspruch auf obligatorische Anmeldung
Diese neue Maßnahme betrifft daher nicht Ausländer, die Anspruch auf eine obligatorische Anmeldung im SSN haben, da sie sich weiterhin kostenlos anmelden können, ohne einen Beitrag bei der Anmeldung zu zahlen.
Die Anmeldung im SSN bietet die Möglichkeit, eine nationale Gesundheitskarte zu erhalten, die auch als Versicherung in den Mitgliedsländern der EU gültig ist.