Sozialer Rahmen und Zielsetzungen
Das Arbeitsministerium hat eine Vereinbarung zur Anhebung des branchenübergreifenden Mindestlohns (SMI) mit den wichtigsten Gewerkschaften Spaniens, CCOO (Confederación Sindical de Comisiones Obreras) und UGT (Unión General de Trabajadoras y Trabajadores), getroffen. Der neue Betrag beläuft sich auf 1.221 € pro Monat, zahlbar in 14 Raten, rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Im Vergleich zu 2025 steigt der Mindestlohn von 1.184 € auf 1.221 € und verschafft den Arbeitnehmern 37 € mehr pro Monat bzw. rund 518 € mehr pro Jahr.
Für die Gewerkschaften ist diese Erhöhung entscheidend für den Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer, während die Arbeitgeberverbände (CEOE – Confederación Española de Organizaciones Empresariales und Cepyme – Confederación Española de la Pequeña y Mediana Empresa) die Vereinbarung nicht unterstützten und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf kleine Unternehmen hervorhoben.
Dies ist das sechste Jahr in Folge, in dem die spanische Regierung eine Erhöhung des Mindestlohns mit den Gewerkschaften ausgehandelt hat, ohne die Unterstützung der Arbeitgeberverbände zu erhalten. Das letzte Mal, dass CEOE und Cepyme eine Anhebung des nationalen Mindestlohns unterstützten, war im Jahr 2020, als dieser von 900 € auf 950 € pro Monat stieg.
Reform der Anrechnungs- und Ausgleichsregelungen
Um sicherzustellen, dass die Lohnerhöhung nicht durch Prämien oder andere Zulagen ausgeglichen wird, hat die Regierung angekündigt, eine Reform der Anrechnungs- und Ausgleichsregelungen mittels eines Königlichen Dekrets zur Umsetzung der europäischen Mindestlohnrichtlinie (EU-Richtlinie 2022/2041).
Auf diese Weise fließt die monatliche Erhöhung um 37 Euro direkt in die Taschen der Arbeitnehmer, was einen echten Einkommenszuwachs garantiert und diejenigen schützt, die unter schwierigen Bedingungen arbeiten.