Die National Insurance im Vereinigten Königreich wird auch als Sozialversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer über 16 Jahre, die im Vereinigten Königreich wohnen, müssen Beiträge zur National Insurance entrichten, um Zugang zu allen Leistungen zu erhalten.
Für Arbeitnehmer aus der EU, die vorübergehend in das Vereinigte Königreich entsandt werden, gelten jedoch möglicherweise nicht dieselben Pflichten wie für Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich.
National Insurance im Vereinigten Königreich
Das Department for Work and Pensions (DWP) ist für die soziale Sicherheit im Vereinigten Königreich zuständig und hat im Jahr 2001 das Department of Social Security abgelöst. Es hat die höchsten Ausgaben aller Ministerien und ist für die Auszahlung der staatlichen Altersrente sowie verschiedener Leistungen für Personen im erwerbsfähigen Alter verantwortlich.
Neben dem oben genannten Ministerium verwaltet His Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) die Beiträge zur National Insurance und das Kindergeld Child Benefit. Das National-Insurance-System bildet den beitragsfinanzierten Teil des britischen Systems der sozialen Sicherheit. Die National Insurance Number (NIN) dient der Zuordnung der Steuer- und Beitragsdaten einer Person und ist nicht auf britische Staatsangehörige beschränkt.
Erwerbstätige im Vereinigten Königreich, die über eine eigene NIN verfügen, können je nach ihren Beschäftigungsbedingungen unterschiedliche Arten von Beiträgen entrichten, die als Klassen bezeichnet werden. Grundsätzlich müssen Personen ab 16 Jahren, die den britischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, Beiträge zur National Insurance entrichten, wenn sie:
- abhängig beschäftigt sind und mehr als 242 £ pro Woche verdienen; oder
- selbstständig tätig sind und einen Jahresgewinn von mehr als 12.570 £ erzielen.
Beitragsklassen und Kategorien der National Insurance im Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich wird die National Insurance je nach Erwerbsstatus und Einkommen in Klassen unterteilt. Erwerbstätige und Arbeitgeber entrichten Beiträge nach den jeweils geltenden Klassen:
- Klasse 1: alle abhängig Beschäftigten, die mehr als 242 £ pro Woche verdienen und das gesetzliche Rentenalter für die staatliche Altersrente noch nicht erreicht haben.
- Klasse 1A oder 1B: Arbeitgeber entrichten diese Beiträge auf bestimmte Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile ihrer Beschäftigten.
- Klasse 2: für 2026/2027 Selbstständige mit einem Jahresgewinn von 7.105 £.
- Klasse 3: freiwillige Beiträge, die berechtigte Personen entrichten können, um Lücken in ihrem National-Insurance-Beitragsverlauf zu schließen. Diese können durch geringe Einkünfte, frühere Arbeitslosigkeit oder Zeiten entstehen, in denen die betreffende Person außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt oder gearbeitet hat.
- Klasse 4: Selbstständige mit einem Jahresgewinn von mehr als 12.570 £.
Um die Höhe der von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zu entrichtenden Beiträge zu ermitteln, verwenden Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung die Kategoriekennzeichen der National Insurance. Dazu gehören die Buchstaben A, B, C, D, E, F, H, I, J, K, L, M, N, S, V und Z. Die meisten Beschäftigten fallen unter die Kategorie A. Der Buchstabe X wird für Beschäftigte verwendet, die keine Beiträge zur National Insurance entrichten müssen, beispielsweise Personen unter 16 Jahren.
HM Revenue and Customs (HMRC) veröffentlicht die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Beitragsschwellen und Beitragssätze.
Beantragung einer NIN im Vereinigten Königreich
Um eine NIN im Vereinigten Königreich beantragen zu können, muss die antragstellende Person:
- im Vereinigten Königreich wohnen;
- berechtigt sein, im Vereinigten Königreich zu arbeiten;
- erwerbstätig sein, eine Arbeit suchen oder ein Stellenangebot haben.
Um den Online-Antrag zu beginnen, muss die antragstellende Person über eines der folgenden Dokumente verfügen:
- einen Reisepass;
- einen nationalen Personalausweis, der von einem EU-Land, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz ausgestellt wurde.
Nach Abschluss des Antragsverfahrens prüfen die zuständigen Behörden den Antrag und erteilen die National Insurance Number, sofern der Antrag erfolgreich ist. Nach dem Identitätsnachweis kann es bis zu vier Wochen dauern, bis die antragstellende Person die Nummer erhält.
Ausländische Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich
Arbeitnehmer, die aus einem EU-Land in das Vereinigte Königreich kommen, zahlen dank der Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern in der Regel nur in ein Sozialversicherungssystem ein.
Hierzu muss der Arbeitgeber oder die selbstständig tätige Person die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger des Landes beantragen, in dem die Arbeit ausgeübt wird (EU-Verordnung 883/04).
Diese Bescheinigung kann für Arbeitnehmer beantragt werden, die vorübergehend für bis zu zwei Jahre im Vereinigten Königreich arbeiten.
Obwohl die Rechtsgrundlage der EU-Verordnung im Vereinigten Königreich nicht mehr gilt, behält die Verordnung ihre Gültigkeit aufgrund des PSSC (Protokoll über die Regelung der sozialen Sicherheit), das mit dem Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) in Kraft getreten ist.
Arbeitnehmer aus Island, Liechtenstein oder Norwegen können unter das Übereinkommen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen dem Vereinigten Königreich und den EWR/EFTA-Staaten fallen.
Fällt der Arbeitnehmer unter kein Sozialversicherungsabkommen, bestimmen die innerstaatlichen britischen Vorschriften, ob Beiträge zur National Insurance zu entrichten sind.
Der Arbeitnehmer kann jedoch während der ersten 52 Wochen seiner Tätigkeit im Vereinigten Königreich von der Zahlung von National-Insurance-Beiträgen befreit sein, wenn er alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Der Arbeitnehmer arbeitet üblicherweise im Ausland für einen Arbeitgeber mit einer Geschäftsniederlassung außerhalb des Vereinigten Königreichs;
- der Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer vorübergehend im Vereinigten Königreich;
- die Beschäftigung wird überwiegend außerhalb des Vereinigten Königreichs ausgeübt;
- der Arbeitnehmer hat weder seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich noch ist er dort gewöhnlich beschäftigt.