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Ab dem 1. Januar 2026 wird der französische Mindestlohn weiter erhöht.

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Der französische Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 erneut angehoben.

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Neuer Mindestlohn in Frankreich

In Frankreich wird der Mindestlohn jährlich erhöht, um eine Angleichung an die Kaufkraft der Bevölkerung sicherzustellen und mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Schritt zu halten. Diese Erhöhung wird per Dekret festgelegt und basiert auf dem Bericht der SMIC-Expertengruppe. Dabei findet eine Konsultation mit den Sozialpartnern statt, die am Freitag, den 12. Dezember, durchgeführt wurde.













Die Parameter, die die Erhöhung bestimmen, sind:

  • Inflation
  • Lohnwachstum

Es zeigt sich, dass die Löhne um 2% (auf Stundenbasis) gestiegen sind, während die Gesamtpreise um 0,8 % zugenommen haben. Wie erwartet bestimmte die gestiegene Kaufkraft der Bevölkerung auch die Erhöhung des Mindestlohns (SMIC) um +1,18%.

Ab dem 1. Januar müssen Personen, die regelmäßig in Frankreich auf befristeter oder unbefristeter Basis arbeiten, einen Bruttostundenlohn von mindestens 12,02 Euro verdienen (im Vergleich zu 11,88€, die im November 2024 festgelegt wurden). Folglich wird der Bruttomonatslohn auf 1.823,03€ festgesetzt, bei einem Nettolohn von mindestens 1.443,11€ pro Monat.

Nationale Anwendbarkeit

Die Lohnaktualisierung gilt im französischen Mutterland sowie in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre-et-Miquelon.

Im Gegensatz dazu stellt Mayotte stets einen Sonderfall dar: Ab dem 1. Januar muss der dortige Mindestlohn 87,5% des neuen im französischen Mutterland festgelegten Mindestlohns erreichen. Somit erhalten tätige Personen in Mayotte einen Bruttostundenlohn von mindestens 9,33€.

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