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ELA-INPS-Konferenz: Italien und Frankreich unterzeichnen Anti-Betrugs-Abkommen

Während der von der ELA und der INPS geförderten Konferenz unterzeichneten Frankreich und Italien ein Anti-Betrugs-Abkommen im Bereich der Sozialversicherung.
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Inhaltsverzeichnis

Am Donnerstag, den 15. Mai 2025, fand in Rom eine von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und der INPS organisierte Konferenz statt. Der Titel der Veranstaltung lautete: „Kooperation und Datenaustausch zur Verbesserung grenzüberschreitender Sozialversicherungsdienste und zur Bekämpfung von Betrug und Fehlern“. Es nahmen mehrere Länder teil, und es wurden verschiedene Themen behandelt.

Die teilnehmenden Länder waren Italien, Frankreich, Spanien und Portugal. Darüber hinaus nahmen Vertreter mehrerer Institutionen an der Konferenz teil, darunter Mitglieder der ELA, der INPS, der Europäischen Kommission und des italienischen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem telemetrischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Sozialversicherung. Diese Praxis zielt darauf ab:



  • die Zusammenarbeit im Bereich der Sozialversicherungsdienste zu verbessern;

  • betrügerische Praktiken und grenzüberschreitendes illegales Verhalten zu bekämpfen.

In diesem Zusammenhang trat die Generaldirektorin der INPS, Valeria Vittimberga, auf. Sie betonte die Bedeutung von Kontrollen als grundlegendes Instrument zur Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten.

Von der Unterzeichnung des Abkommens bis zu den institutionellen Beiträgen: Eine kurze Zusammenfassung der Konferenz

Italien und Frankreich eröffneten die Konferenz, vertreten durch die INPS bzw. France Travail. Sie unterzeichneten ein Abkommen über Zusammenarbeit und Datenaustausch zur Betrugsprävention. Die Parteien einigten sich darauf, dass dieser Datenaustausch kostenlos erfolgt und gemeinsame Methoden fördern soll, um unregelmäßige und betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Arbeitslosenleistungen zu bekämpfen.

Das Abkommen sieht vor, dass die Parteien mögliche Risikoszenarien definieren. Auf der Grundlage dieser Szenarien werden die beiden Unterzeichnerstaaten gegenseitige Maßnahmen ergreifen, um den effektiven Austausch relevanter Daten und Informationen zu gewährleisten.

Der Präsident der INPS, Gabriele Fava, hob die Bedeutung dieses Abkommens hervor und bemerkte, dass in der Vergangenheit „Abkommen dieser Art nur im Bereich der Renten abgeschlossen wurden, wir aber angesichts der wachsenden Mobilität von Arbeitnehmern in ganz Europa überzeugt sind, dass die Interoperabilität zwischen Sozialversicherungseinrichtungen eine notwendige Voraussetzung ist, um Betrug in allen Bereichen der Sozialversicherung zu bekämpfen.“

Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor der ELA, äußerte ebenfalls seine Unterstützung für diese Art bilateraler Zusammenarbeit. Er betrachtete sie als gutes Modell für andere Mitgliedstaaten, die sich für Kooperationsabkommen zur Koordinierung der Sozialversicherung engagieren möchten.

Schließlich nahm Benoît Abeloos, Generaldirektor für Beschäftigung, Soziales und Inklusion, im Auftrag der Europäischen Kommission an der Konferenz teil. Er betonte das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen zu fördern, um die Wirksamkeit der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten zu erhöhen.

Tatsächlich hat sich gezeigt, dass koordinierte Maßnahmen zwischen den Ländern und ihren jeweiligen Institutionen ein grundlegendes Instrument sind, um eine bessere Aufsicht und den Schutz der Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.

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