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Punkteführerschein: Richtlinien zur Anerkennung zusätzlicher Punkte

Die Italienische Nationale Arbeitsinspektion erläutert, wie zusätzliche Punkte im Rahmen des Punkteführerscheins erworben werden können. Voraussetzungen, Zertifizierungen und Kontrollen, wie sie im Ministerialdekret Nr. 132/2024 vorgesehen sind.

Table of Contents

Sprache: IT, EN, FR, ES, DE

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Artikel 5, Absatz 7 des Dekrets erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, den anfänglichen Punktestand (festgelegt auf 30 Punkte) bis zu einem Maximum von 100 Punkten zu erhöhen, indem bestimmte zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Die Hauptkriterien sind nachfolgend aufgeführt.

Betriebsregistrierungsdauer (Handelskammer)

Gemäß Artikel 5, Absatz 2, des Ministerialdekrets Nr. 132/2024 können bis zu 10 zusätzliche Punkte basierend auf dem Registrierungsdatum des Unternehmens bei der Handelskammer vergeben werden. Für in Italien registrierte Unternehmen werden diese Informationen automatisch abgerufen. In anderen Fällen ist eine Selbstdeklaration des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Für ausländische Unternehmen oder Fachkräfte, die auf Baustellen tätig sind und nicht bei der Handelskammer registriert sein müssen (z. B. Archäologen), muss die Betriebsdauer selbst deklariert werden, basierend auf dem Datum der Mehrwertsteuerregistrierung oder der Anmeldung zur gesonderten INPS-Beitragszahlung.

Die Punkte sind nicht von einem Jahr auf das nächste übertragbar: Es wird nur der Punktestand des laufenden Jahres berücksichtigt.

Zertifizierungen des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems und Konformitätserklärungen

Weitere Punkte können für den Besitz von vergeben werden:

  • Eine Zertifizierung nach UNI EN ISO 45001, ausgestellt von von ACCREDIA akkreditierten Zertifizierungsstellen oder anderen Mitgliedern des IAF MLA (International Accreditation Forum – Multilateral Recognition Arrangement);







  • Ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem gemäß Artikel 30 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008, zertifiziert von einer paritätischen Stelle nach UNI 11751-1.







In allen Fällen muss die vollständige Dokumentation, einschließlich der Gültigkeitsdauer, eingereicht werden. Aktualisierungen können ab einem Monat vor Ablauf des vorherigen Zertifikats hochgeladen werden.

Beratung und Überwachung

Beratungs- und Überwachungsleistungen, die von paritätischen Stellen im Nationalregister gemäß Artikel 51 des Gesetzesdekrets 81/2008 mit positivem Ergebnis erbracht werden und durch ein offizielles Zertifikat über die Unterstützungsleistungen für das Unternehmen begleitet sind, berechtigen ebenfalls zur Vergabe zusätzlicher Punkte.

SOA-Zertifizierungen (Zertifizierung für öffentliche Aufträge)

Zusätzliche Punkte werden auch für den Besitz von SOA-Zertifikaten vergeben:

  • SOA-Zertifikat – Klasse I
  • SOA-Zertifikat – Klasse II

Die SOA (Società Organismo di Attestazione) ist die italienische Zertifizierungsstelle, die für die Qualifizierung von Unternehmen zur Durchführung öffentlicher Aufträge zuständig ist. Unabhängig von der Kategorie muss der gesetzliche Vertreter das SOA-Zertifikat mit der geltenden dreijährigen Gültigkeit einreichen. Aktualisierungen können ab einem Monat vor Ablauf der aktuellen Zertifizierung vorgenommen werden.

Korrekturen, Aussetzungen und Inspektionen

Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung eines oder mehrerer Anforderungen muss das Unternehmen umgehend das zuständige Büro der Arbeitsinspektion informieren, damit die entsprechenden Punkte abgezogen werden. Fehler bei der Dateneingabe können vom gesetzlichen Vertreter korrigiert werden, bevor die automatische Punkteaktualisierung erfolgt (zwischen 0:00 und 3:00 Uhr). Andernfalls muss die Korrektur beim örtlichen Büro oder per zertifizierter E-Mail (PEC) beantragt werden, unter Angabe der Steuernummer des Unternehmens und des Korrekturgrundes.

Bei Inspektionen, wenn deklarierte Anforderungen als ungültig festgestellt werden, können die Inspektoren die Entfernung der entsprechenden Punkte über das System „Points-based License Check“ vorschlagen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Büroleiter. Der Abzug muss formalisiert und dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens mitgeteilt werden.

Erklärungen und offizielle Genehmigungen

Ausländische Personen, die über keine digitale Identität verfügen (z. B. SPID, CIE, CNS, eIDAS), müssen ein örtliches Büro der Arbeitsinspektion aufsuchen, um verifiziert zu werden oder einen Vertreter mit digitalen Berechtigungen zu bevollmächtigen. Für italienische Staatsangehörige ist der Zugang zum System nur mit einer gültigen digitalen ID erlaubt.

Fachkräfte, die auf Baustellen arbeiten (z. B. Archäologen) und noch keinen Punkteführerschein besitzen, müssen ebenfalls das örtliche INL-Büro zur Identifikation aufsuchen.

Schließlich werden für Punkteführerscheine, die vor dem 10. Juli 2025 an Personen ohne Registrierung bei der Handelskammer ausgestellt wurden, derzeit Konsistenzprüfungen der eingereichten Daten durchgeführt.

Regulatory Framework

Authority Source Number Article Type Date Link

A&P Announcements, Milestones and Awards

Credits

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