Niederländischer Mindeststundenlohn
Der Mindeststundenlohn wurde am 1. Januar 2024 in den Niederlanden eingeführt. Dadurch wurden die festen Mindestlöhne auf Monats-, Wochen- und Tagesbasis abgeschafft.
Zur Bestimmung des Monatsgehalts einer Arbeitnehmenden muss Folgendes berücksichtigt werden:
- Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden;
- Die Urlaubsstunden;
- Die Krankheitsstunden.
Um eine stärkere Angleichung an die tariflich vereinbarten Durchschnittslöhne zu gewährleisten, passt die niederländische Regierung den Mindeststundenlohn zweimal jährlich an, und zwar am 1. Januar und am 1. Juli.
Neue Beträge
Das niederländische Ministerium für Soziales und Beschäftigung hat eine weitere Erhöhung des Mindeststundenlohns um etwa 2,15 % genehmigt, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Nachfolgend sind die neuen Mindeststundenlöhne in den Niederlanden aufgeführt, aktualisiert zum 1. Januar 2026:
| Alter | Mindeststundenlohn |
| 21 und älter | €14.71 |
| 20 | €11.77 |
| 19 | €8.83 |
| 18 | €7.36 |
| 17 | €5.81 |
| 16 | €5.07 |
| 15 | €4.41 |