Die Erhöhung wirkt sich direkt auf mehrere Sozial- und Steuerbeiträge aus:
Krankenversicherung (PSD): Der obligatorische Monatsbeitrag, berechnet mit 6,98 % des Mindestlohns, steigt auf 80,48 €.
Um die Anwendung der Einkommensteuer (GPM) zu vermeiden, beträgt der zulässige Bruttomindestlohn für entsandte Arbeitnehmer 1.902,45 € pro Monat bzw. 11,63 € pro Stunde.
Diese Beträge werden berechnet, indem die neuen Bruttomonats- und Stundenmindestlöhne mit 1,65 multipliziert werden.