Die Registrierung bei IMPIC – Instituto dos Mercados Públicos, do Imobiliário e da Construção – ist eine grundlegende Voraussetzung für alle ausländischen Unternehmen, die vorübergehend im Bausektor in Portugal tätig werden möchten. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick darüber, was IMPIC ist, wann eine Registrierung erforderlich ist und welche Unterlagen sowie Anforderungen dafür notwendig sind.
IMPIC-Registrierung für Bauarbeiten
IMPIC ist die portugiesische Behörde, die öffentliche Märkte, Immobilien und den Bausektor reguliert. Alle Unternehmen, die Bauarbeiten in Portugal durchführen, auch vorübergehend, müssen ihre Tätigkeit vor Beginn der Arbeiten anmelden.
Jedes ausländische Unternehmen, das private Bauarbeiten in Portugal durchführen möchte, muss seine Situation unter zwei wesentlichen Rechtsregelungen prüfen:
- Betriebsstätte (Art. 27 des Gesetzes 41/2015)
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die Art der administrativen und dokumentarischen Pflichten festzulegen.
Regelung für vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung
Das Verfahren zur Registrierung im Rahmen des Regimes für gelegentliche Dienstleistungserbringung ist vereinfacht und erfordert keine Zahlung von Verwaltungsgebühren.
Registrierungsverfahren
Um sich bei IMPIC zu registrieren, muss ein ausländisches Unternehmen, das vorübergehend in Portugal tätig ist, die folgenden Unterlagen einreichen:
- Auszug aus dem Handelsregister, der die rechtliche Existenz im Herkunftsland nachweist;
- Unterlagen, die die technische und kaufmännische Eignung nachweisen;
- Nachweis der erforderlichen Versicherungen gemäß den Bestimmungen des portugiesischen und des Heimatlandes;
- Identifikation des technischen Leiters, der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist, falls zutreffend
Alle Unterlagen müssen von einer beglaubigten portugiesischen Übersetzung begleitet sein.
Im Registrierungsformular erforderliche Angaben
In einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat gegründete Unternehmen, die gelegentliche oder vorübergehende Bauarbeiten in Portugal durchführen möchten, müssen Formular C1 bei IMPIC einreichen.
Das Formular enthält 3 Hauptabschnitte, die mit den folgenden Informationen ausgefüllt werden müssen:
- Firmenname
- Rechtsform
- Land und Anschrift des Firmensitzes
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer)
- Art des Unternehmens (z. B. Bauarbeiten, Installation, technische Systeme…)
- Kontaktdaten des Unternehmens (Telefon, E-Mail)
- Beginn der Tätigkeit
- Ansprechpartner (idealerweise in Portugal ansässig)
- Adresse des Ansprechpartners
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners
Die Erklärung hat kein festes Ablaufdatum, bleibt jedoch für die gesamte Dauer der angegebenen Arbeiten gültig.
Wenn das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt neue Arbeiten oder ein anderes Projekt in Portugal durchführt, muss ein neues Formular C1 eingereicht werden.