Die neuen Beträge des niederländischen gesetzlichen Mindeststundenlohns
Der gesetzliche Bruttomindeststundenlohn der Niederlande gilt für alle Arbeitnehmer:innen ab 15 Jahren, deren Wochen- oder Monatsgehalt von den mit dem Unternehmen vereinbarten Arbeitsstunden abhängt.
Die niederländische Regierung passt den Mindestlohn zweimal jährlich – am 1. Januar und am 1. Juli – entsprechend der Entwicklung der tariflich vereinbarten Durchschnittslöhne an.
Für alle Beschäftigten ab 21 Jahren gilt ein fester Mindeststundenlohn, während für Beschäftigte zwischen 15 und 21 Jahren ein Jugend-Mindeststundenlohn gilt, der schrittweise altersabhängig angehoben wird.
Nachfolgend sind die Beträge des Mindeststundenlohns in den Niederlanden nach Alter aufgeführt, aktualisiert zum 1. Juli 2024:
| ARBEITNEHMERALTER | |
| 21 und älter | €13.68 |
| 20 | €10.94 |
| 19 | €8.21 |
| 18 | €6.84 |
| 17 | €5.40 |
| 16 | €4.72 |
| 15 | €4.10 |
Berechnung des Wochen- und Monatsgehalts: ein Beispiel
Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
Die Arbeitszeiten hängen ab von:
- Den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden;
- Den Urlaubsstunden;
- Den Krankheitsstunden;
- Der Anzahl der Arbeitstage in jedem Monat.
Bei einem Arbeitnehmer ab 21 Jahren, der 40 Stunden pro Woche arbeitet und den gesetzlichen Mindeststundenlohn erhält, beträgt sein Wochenlohn ab dem 1. Juli 2024:
40 (Anzahl der in einer Woche geleisteten Arbeitsstunden) × 13,68 € (gesetzlicher Mindeststundenlohn für Arbeitnehmende ab 21 Jahren) = 547,20 €.
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wird, hat der Arbeitnehmende Anspruch auf einen festen Monatslohn, der auf der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit pro Monat basiert. Dieser Wert kann aus der Gesamtzahl der im Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden abgeleitet werden.
Die Berechnung des festen Monatsbetrags erfolgt somit wie folgt:
(Gesamtzahl der im Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden ÷ 12 Monate) × gesetzlicher Mindeststundenlohn.
Das heißt:
(2,096 ÷ 12) x 13.68 = €2,389.44.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestlohnvorgaben
Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde kann die Lohnunterlagen eines Arbeitgebers anfordern, wenn sie den Verdacht hat, dass dieser gegen die Mindestlohnvorschriften verstößt.
Stellen die Behörden fest, dass eine Arbeitnehmende unterbezahlt ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den ausstehenden Lohn innerhalb von vier Wochen nachzuzahlen. Erfolgt dies nicht, kann die Arbeitsaufsichtsbehörde eine Geldstrafe von bis zu maximal 40.000 € pro Arbeitnehmendem verhängen.
Zusätzlich können Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmenden nicht ordnungsgemäß bezahlen, mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 € pro Arbeitnehmendem belegt werden.