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NACHRICHTEN

EU treibt die Modernisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit voran

Die Europäische Kommission begrüßte die politische Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, eine lang erwartete Reform zur Modernisierung der Arbeitskräftemobilität in den Mitgliedstaaten. Der neue Rahmen führt strengere Regeln für entsandte Arbeitnehmer, klarere Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Leistungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und zur Bekämpfung von Missbrauch ein.
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Inhaltsverzeichnis

Eine lang erwartete Reform für die Mobilität der Arbeitskräfte

Am 30. April 2026 begrüßte die Europäische Kommission die erzielte politische Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und bezeichnete sie als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Rahmens für die Mobilität der Arbeitskräfte in der Europäischen Union. Die Reform zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften an die heutigen Realitäten des Arbeitsmarktes anzupassen und gleichzeitig eine faire Mobilität sowie einen stärkeren Schutz der Arbeitnehmer, die zwischen Mitgliedstaaten wechseln, zu gewährleisten.

Der bestehende Koordinierungsrahmen, der hauptsächlich auf den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 basiert, ersetzt nicht die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Er stellt jedoch sicher, dass Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU ausüben, ihren Anspruch auf soziale Sicherheit nicht verlieren, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten oder wohnen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission leben oder arbeiten derzeit rund 16 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland, was die Bedeutung klarer und aktualisierter Koordinierungsregeln unterstreicht.

Strengere Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern

Ein zentraler Bereich der Reform betrifft die Entsendung von Arbeitnehmern. Die neuen Regeln sollen die Rechtssicherheit stärken und missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Entsendungen verhindern.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verpflichtung, dass Arbeitnehmer mindestens drei Monate vor Beginn der Entsendung dem Sozialversicherungssystem des Entsendemitgliedstaats angeschlossen sein müssen. Zudem gilt nach einer Entsendedauer von 24 Monaten eine verpflichtende Pause von zwei Monaten zwischen zwei Entsendezeiträumen desselben Arbeitnehmers und Unternehmens.

Die neuen Vorschriften sehen außerdem vor, dass Entsendungen vor ihrem Beginn gemeldet werden müssen, mit Ausnahme von Geschäftsreisen und bestimmten kurzfristigen Entsendungen von bis zu drei Tagen außerhalb des Bausektors.

Nach Ansicht der Kommission sollen diese Maßnahmen die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken und die Bekämpfung von Betrug und Missbrauch der Koordinierungsvorschriften verbessern.

Klarere Regeln für grenzüberschreitende Leistungen

Die Reform aktualisiert zudem die Vorschriften zu Arbeitslosenleistungen für Grenzgänger. Arbeitslose Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, können ihre Arbeitslosenleistungen künftig für einen längeren Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen als bisher.

Weitere Klarstellungen betreffen Familienleistungen und Leistungen der Langzeitpflege, Bereiche, die häufig rechtliche Unsicherheiten und administrative Schwierigkeiten für Bürger und Behörden verursacht haben. Der neue Rahmen soll zudem Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber und Institutionen verringern.

Grundprinzipien der EU-Koordinierung

Das EU-System zur Koordinierung der sozialen Sicherheit beruht auf grundlegenden Prinzipien zum Schutz der mobilen Bürger innerhalb der Union. Personen unterliegen jeweils nur der Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats und zahlen daher nur in einem Land Beiträge, genießen jedoch die Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen dieses Staates.

Die Vorschriften stellen außerdem sicher, dass Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Feststellung von Leistungsansprüchen berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Personen, die Anspruch auf bestimmte Geldleistungen wie Renten oder Familienleistungen haben, diese in der Regel auch dann weiter beziehen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.

Nächste Schritte

Obwohl die politische Einigung einen wichtigen Meilenstein darstellt, müssen die neuen Vorschriften noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können.

Die Kommission betrachtet die Einigung dennoch als wichtigen Erfolg zur Förderung einer fairen Mobilität und zur Sicherstellung, dass die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit weiterhin den Anforderungen eines zunehmend mobilen europäischen Arbeitsmarkts gerecht werden.

Rechtsgrundlagen

Authority Source Number Article Type Date Link
EU Regulation (EC) No 883/2004 883 / Law 29/04/2004 Read more
EU Regulation (EC) No 987/2009 987 - Law 16/09/2009 Read more
Council of the European Union Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems and regulation (EC) No 987/2009 laying down the procedure for implementing Regulation (EC) No 883/2004 - Law 23/04/2026 Read more

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