Der Regierungsbeschluss Nr. 146 vom 12. März 2026 ändert den Bruttomindestlohn in Rumänien gemäß Artikel 164 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 53/2003 (rumänisches Arbeitsgesetzbuch). Der aktualisierte Mindestlohn, der ab dem 1. Juli gilt, steigt von 4.050 Lei auf 4.325 Lei (ca. 850 €) pro Monat, basierend auf einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von etwa 166,67 Stunden. Entsprechend wird der Bruttostundenmindestlohn auf 25,949 Lei angehoben.
Eine kontroverse Debatte unter den Sozialpartnern
Der Vorschlag der Regierung zur Erhöhung des Mindestlohns hat eine intensive Debatte unter den Sozialpartnern ausgelöst. Insbesondere haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gegensätzliche Positionen eingenommen. Einerseits plädierten die Arbeitgeberverbände dafür, den Mindestlohn auf dem aktuellen Niveau zu belassen, und verwiesen auf die Notwendigkeit, dass sich die Wirtschaft an die bestehenden Kostenbelastungen anpasst. Andererseits forderten die Gewerkschaften eine Anpassung des Mindestlohns und betonten, dass eine Erhöhung erforderlich sei, um den Inflationsdruck auszugleichen und die Kaufkraft von Geringverdienern zu sichern.
Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft
Nach Angaben des Arbeitsministeriums dürfte die Erhöhung des Mindestlohns positive Effekte auf die lokale Wirtschaft haben. Zu den wichtigsten Auswirkungen zählen:
- Verringerung der nicht angemeldeten Beschäftigung;
- Steigerung der Beschäftigungsquote bei jungen Menschen und Frauen;
- Zunahme des Binnenkonsums infolge einer höheren Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen.
Darüber hinaus gehen Regierungsprognosen davon aus, dass mehr als 1,7 Millionen Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren werden. Zudem wird die geschätzte Auswirkung der Lohnanpassung auf den Staatshaushalt für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2026 auf etwa 622 Millionen Lei beziffert.